Kindergeld nach der Schulzeit bekommen

von Redaktion

Frühzeitig Antrag stellen

Traunstein – Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. Die Arbeitsagentur Traunstein empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen. Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres und nach dem Ende der Schulausbildung kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.

Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden, wie die Arbeitsagentur Traunstein mitteilt. Außerdem wird, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, weiterhin Kindergeld gezahlt, falls sich der Jugendliche aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse an die Familienkasse vor Ort.

Weitere Informationen dazu gibt es unter www.familienkasse.de. Dort kann man auch Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen hochladen. Anträge für Kindergeld ab 18 Jahren können komplett papierlos eingereicht werden.

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