Wegen Drogenhandels im Raum Rosenheim vor Gericht

von Redaktion

Männer sollen sich als Bande zusammengeschlossen haben

Traunstein/Rosenheim – Bandenmäßiger schwunghafter Drogenhandel wird drei Angeklagten im Alter zwischen 22 und 65 Jahren aus dem Landkreis Rosenheim in einem Prozess vor der Jugendkammer am Landgericht Traunstein vorgeworfen. Die sechstägige Hauptverhandlung musste allerdings mittendrin ausgesetzt werden und kann vermutlich erst im Oktober neu gestartet werden. Vorsitzende Richterin Heike Will begründete den Abbruch mit einem Unfall in den Reihen des Gerichts.

Laut Staatsanwaltschaft geht es in dem Verfahren einerseits um mutmaßliche Straftaten des jüngsten Mannes in den Jahren 2021 und 2022, der damals anfangs noch „Heranwachsender“ war. Damit ist die Jugendkammer für ihn zuständig. Er soll in der Tatzeit zweimal mit jeweils 100 Gramm Haschisch gedealt haben. Irgendwann vor Mitte Mai 2022 soll er sich mit zwei Erwachsenen, 44 und 65 Jahre alt, zu einer Bande zusammengeschlossen haben – um arbeitsteilig im Raum Rosenheim mit Kokain und Marihuana zu dealen.

In der Anklageschrift wird der 44-Jährige als „lenkende Kraft“ beschrieben. Er soll sich um den Einkauf der Betäubungsmittel gekümmert haben und auch als Koordinator und Verkäufer fungiert haben. Bunkerhalter, also derjenige, der die Drogen verwahrt haben soll, soll der 65-Jährige gewesen sein. Ihm oblag gemäß Anklage auch, das Rauschgift qualitativ zu bewerten und es verkaufsfertig abzupacken. Der Verkauf an Konsumenten soll in den Händen des 22-Jährigen gelegen haben. Manchmal soll er aber auch am Ankauf mitgewirkt haben.

Die Vorwürfe umfassen sieben Tatkomplexe mit bis zu zehn Einzelfällen. Knapp 300 Gramm Kokain und 700 Gramm Marihuana soll die Bande erworben und größtenteils unter Konsumenten gebracht haben. Lediglich 77 Gramm Kokain konnten Drogenfahnder bei einer Wohnungsdurchsuchung Anfang September 2022 sicherstellen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Verkaufspreis von mindestens 90 Euro je Gramm Kokain und zehn Euro pro Gramm Marihuana beziehungsweise Haschisch aus.

Der einzuziehende gemeinschaftliche Wertersatz aus den Bandentaten wird auf 35620 Euro beziffert, der für die strafbaren Handlungen des 22-Jährigen als Einzeltäter mit 3000 Euro.

Monika Kretzmer-Diepold

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