Rosenheim – Wie konnte ein sterilisierter junger Mann Vater werden? Auch darum ging es am gestrigen Mittwoch in der Verhandlung gegen einen 53-jährigen Mediziner aus Grünwald vor dem Landgericht in München. Er soll vor sieben Jahren zwei junge, unter Betreuung stehende Männer ohne ihre Einwilligung unfruchtbar gemacht haben. Simon (Namen von der Redaktion geändert) aus dem Landkreis Rosenheim, damals 24, und Yannick, damals 17. Doch womöglich sterilisierte der Arzt nur einen Patienten für sein ganzes Leben – das zeigte sich in der Verhandlung am Mittwoch.
Yannicks Lebensgefährtin war als Zeugin geladen. Sie sollte berichten, wie es um seine Zeugungsfähigkeit steht. Und damit klären helfen, wie stichhaltig der Vorwurf der schweren Körperverletzung in diesem Fall ist.
Sterilisierter
Mann hat ein Kind
Die Geschichte beginnt mit einem schweren Irrtum. Simons Eltern – sie müssen sich im gleichen Prozess wegen Anstiftung verantworten – hatten den Arzt aus Grünwald gebeten, ihren Sohn zu sterilisieren. Der Chirurg jedoch verwechselte Simon mit Yannick, der sich aufgrund seines Autismus ebenfalls auffällig verhielt und Betreuung benötigte. Und so durchtrennte er dem falschen Patienten die Samenleiter. Später nahm er aber auch noch die Operation an Simon vor.
Der Mediziner hatte kurz nach der Operation von seinem Irrtum erfahren. Er zeigte sich nach Zeugenaussagen tief schockiert von der Verwechslung. Den Fehler versuchte er gutzumachen, indem er baldmöglichst eine Refertilisierung Yannicks bei einem anderen Arzt in die Wege leitete.
Offenbar erfolgreich. Denn Yannick wurde einige Jahre nach dem Eingriff Vater. Doch ist er am Ende gar nicht der leibliche Vater und sein Kind das Ergebnis eines Seitensprungs? Darum ging es am vierten Verhandlungstag, in der die Mutter des Kindes, Yannicks Lebensgefährtin, als Zeugin geladen war.
Auf den Arzt fällt
ein günstigeres Licht
Richter Matthias Braumandl zeigte sich in der Vater-Frage angemessen verständnisvoll. Freundlich fragte er die Zeugin nach ihren Lebensumständen. „Die sind diesmal besonders wichtig.“ Sie sei verlobt, antwortete die eingeschüchtert wirkende Frau. Was Richter Braumandl dazu veranlasste, sie auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen. Wenn es um Eltern, Kinder oder den Verlobten gehe, „dann müssen Sie keine Angaben machen“. Eine Möglichkeit, die von der Frau denn auch erleichtert genutzt wurde. Sie verweigerte die Aussage.
Eine echte Neuigkeit, die dem Fall wiederum eine Wendung gibt. Von einer Verlobung des heute 24 Jahre alten Yannick und seiner 34-jährigen Lebensgefährtin war zuvor am Gericht nichts bekannt gewesen. Das ist rechtlich aber auch nicht erforderlich.
So bot sich jedenfalls ein salomonischer Ausweg. Denn die Aussage hätte für die Mutter peinlich oder für ihren Verlobten teuer werden können. Yannick hatte mit dem Arzt, der seinen Samenleiter durchtrennt hatte, einen Vergleich geschlossen.
Die Versicherung des Mediziners glich dem jungen Mann seinerzeit den Verlust seiner Zeugungsfähigkeit mit 60000 Euro aus. Sollte die Versicherung den Eindruck gewinnen, von Yannick getäuscht worden zu sein, könnte sie womöglich auf Rückzahlung bestehen wollen. Das scheint nun fürs erste aus der Welt.
Auch der Arzt profitiert von dieser Wende in diesem komplizierten Fall. In einer Verlobung dürfe man annehmen, dass das Kind vom Verlobten gezeugt worden sei, sagte der Richter. Das könne man zugunsten des Arztes unterstellen. Die erfolgreiche Wiederfruchtbarmachung belegt immerhin, dass der Arzt die Wiedergutmachung für seine Tat angestrebt hat.
Was aber ist mit Simon? Der junge Mann ist offenbar nur eingeschränkt geschäftsfähig, wegen seiner Intelligenzminderung. Seine Mutter hatte ausgesagt, dass er öfter geäußert habe, auf keinen Fall eine Familie zu gründen zu wollen. Ist das eine Einwilligung?
Laut Gutachten beträgt Simons Intelligenzquotient 70 bis 80. Verstand er überhaupt, was der Eingriff bedeutete? Diese wichtige Frage konnte das Gericht am Mittwoch nicht wirklich klären. Sie berührt aber die wichtige Diskussion darüber, ob und wie weit geistig Behinderte die Welt und ihren Lebensweg meistern können.
Durfte sich Arzt auf
die Eltern verlassen?
Der angeklagte Arzt wiederum verließ sich auf die Eltern. Hätte er sich nicht einen Bescheid des Betreuungsgerichts zeigen lassen müssen? Wie weit geht überhaupt die Prüfpflicht eines Arztes? Auch die Eltern setzten sich eindeutig über die strengen gesetzlichen Hürden hinweg, die der Gesetzgeber nach den Erfahrungen des Nazi-Massenmords an Behinderten nach und nach aufgebaut hat. Taten sie es wissentlich? Oder informierte sie das Betreuungsgericht am Amtsgericht in Rosenheim so lückenhaft, wie es die Aussage eines früheren Betreuungsrichters von Simon ahnen lässt?
Auf Richter Braumandl kommt am heutigen Donnerstag eine schwierige Aufgabe zu: Für diesen Tag wird das Urteil des Gerichts erwartet. Von Freispruch bis Haftstrafe für den Arzt scheint alles möglich.