Eltern und Arzt müssen nicht in Haft
Im Sterilisationsprozess, zu dessen Angeklagten auch ein Elternpaar aus dem Landkreis Rosenheim gehört, sind die Urteile gefallen. Die Eltern wie auch der Arzt, der die Vasektomie bei dem geistig eingeschränkten Jungen durchgeführt hatte, bekommen Haftstrafen – hinter Gitter müssen sie aber nicht.
Rosenheim – Keine kriminelle Energie, keine Nähe zur NS-Ideologie, vielmehr als Motiv das Gefühl, für ihr Kind das Beste zu tun: Wohlwollend äußerte sich Richter Matthias Braumandl am Landgericht München I über die Angeklagten. In der Verhandlung wegen der vermuteten Zwangssterilisation von zwei jun