Rott – Im Landkreis Rosenheim ist zum vierten Mal in diesem Jahr ein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei sieben Flussseeschwalben das Influenza-Virus H5N1 entdeckt. Die Vögel wurden im Ramerberger Lack östlich der B15 zwischen Rott und Attel gefunden.
Das Veterinäramt Rosenheim weist darauf hin, dass die geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 25. November 2022 strikt einzuhalten sind, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Insbesondere Tierhalter mit einer Betriebsgröße von bis zu 1000 Tieren müssen Maßnahmen umsetzen. Dazu gehört, dass nur berechtigte Personen mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung die Ställe oder sonstigen Standorte der Tiere betreten dürfen. Die Verfügung kann auf www.landkreis-rosenheim.de im Bereich Amtsblatt eingesehen werden.
Bürger werden um Mithilfe gebeten
Die Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse und Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der zuständigen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe angefasst werden. Auch das Füttern von Wildvögeln ist verboten, da an Futterstellen ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht.