Schwer bewaffnete Polizisten stürmen Haus in Pang

von Redaktion

Erneut Großeinsatz in dem Rosenheimer Ortsteil – Präsidium hält sich mit Informationen für die Öffentlichkeit zurück

Rosenheim – Am Mittwochvormittag gab es in Oberkaltbrunn bei Pang einen groß angelegten Polizeieinsatz. Vermummte Beamte, teilweise mit Maschinenpistolen schwer bewaffnet, haben nahe dem Sportplatz in Pang ein Haus gestürmt, wie Nachbarn berichten. Innen und außen sei im Anschluss alles gründlich durchsucht worden. Außerdem sei auch mindestens eine Person in Handschellen abgeführt worden. So schilderten mehrere Leser übereinstimmend die Szenen, die sich am Mittwochvormittag gegen 10 Uhr dort zugetragen haben.

Alexander Huber, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Einsatz. Wörtlich war von „kriminalpolizeilichen Maßnahmen im Bereich Oberkaltbrunn“ die Rede. Eine Festnahme konnte oder wollte Huber allerdings nicht bestätigen.

Fotos belegen jedoch, dass mindestens eine Person – zumindest vorübergehend – abgeführt wurde. Huber betonte ausdrücklich, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe. Nähere Details zum Einsatz wurden jedoch nicht genannt.

Anfang Juni gab es dort schon einmal Aufregung. Auch damals sorgte ein großer Polizeieinsatz für Aufsehen. Vonseiten der Beamten hieß es damals, dass wegen des Verdachts eines Einbruchs ermittelt werde. Auslöser für den Einsatz war damals eine zerbrochene Fensterscheibe, die ein Anwohner bemerkt hatte.

Ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen den beiden Einsätzen besteht, ist derzeit unklar. Huber erklärte hierzu, dass verschiedene Einsätze an der selben Örtlichkeit nicht immer automatisch miteinander in Verbindung stehen müssten. Er betonte jedoch ausdrücklich, dass die Polizei die Ängste der Bevölkerung jederzeit ernst nehme. Im jetzigen Fall handele es sich jedoch um ein laufendes Verfahren. Deswegen könnten aus „ermittlungstaktischen Gründen“ zu den Maßnahmen vom Mittwoch derzeit nicht mehr Details genannt werden. mw/mz

Artikel 3 von 11