Kiefersfelden/Rosenheim – Mit seiner Abschiebung im Februar dieses Jahres wären einem verurteilten Bulgaren die noch verbliebenen 422 Tage Haft erspart geblieben. 2020 war der Mann vom Landgericht München wegen Vergewaltigung zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Obwohl der 30-Jährige hätte wissen müssen, dass mit seiner Rückkehr nach Deutschland die Restfreiheitsstrafe fällig wird, fuhr er am Montag auf der Inntalautobahn A93 in Richtung Rosenheim. Unmittelbar nach der Einreise kontrollierten Bundespolizisten bei Kiefersfelden den Mann, der mit einem in Bulgarien zugelassenen Auto unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 30-Jährige die Bundesrepublik vor rund fünf Monaten verlassen musste und dass gegen ihn auch ein Haftbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft vorlag. Demnach hatte er wegen Vergewaltigung eine Reststrafe von knapp 14 Monaten zu verbüßen. Das Einreisverbot war bis Februar 2031 festgesetzt worden. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.