Busfahrer erneut wegen schweren Missbrauchs vor Gericht

von Redaktion

Mann aus Waldkraiburg soll weitere Taten begangen haben – Auch Sohn unter den Opfern

Traunstein/Waldkraiburg – Neuen Vorwürfen, minderjährige Buben in vielfacher Weise sexuell missbraucht zu haben, muss sich ein inzwischen 57 Jahre alter früherer Busfahrer aus Waldkraiburg stellen. Die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein startet am morgigen Dienstag ein weiteres Verfahren – wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in elf Fällen, darunter auch Vergewaltigungen. Der Angeklagte war vom gleichen Gericht erst im Januar 2023 zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden (wir berichteten).

Neun Verhandlungstage hat die Jugendkammer mit Vorsitzender Richterin Heike Will dieses Mal angesetzt. Nach derzeitigem Terminplan könnte das Urteil am 23. August fallen.

In dieser Sache hatte das Amtsgericht Mühldorf auf Antrag der Kripo Mühldorf nach Bekanntwerden der mutmaßlichen weiteren Taten mitten im ersten Prozess im November 2022 Untersuchungshaftbefehl erlassen. Letztlich befand das Gericht den Angeklagten vor etwa fünf Monaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen schuldig.

Einzelheiten, um welche Fälle es im Detail ging, blieben damals offen. Der Grund: Zum Schutz der Geschädigten trug die Vorsitzende Richterin Heike Will die Urteilsgründe unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor.

Die Staatsanwältinnen Karin Hahn und Helena Neumeier hatten auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren wegen 21 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern plädiert. Die Opferanwältinnen schlossen sich an. Verteidiger Andreas Knoll aus Waldkraiburg hatte Freispruch seines Mandanten beantragt.

Der Busfahrer hatte in der 14-tägigen Hauptverhandlung kaum etwas gesagt, dabei jedoch immer seine Unschuld beteuert, die Opfer der Lüge bezichtigt und von einem „Komplott der Familien“ gesprochen. Die Kammer schenkte jedoch den missbrauchten Opfern, Anfang 2023 um die 16 und 17 Jahre alt, vollen Glauben. Sie hatten vor Gericht nicht in Gegenwart des Busfahrers aussagen müssen, sondern wurden per Videotechnik vernommen. Das wird die Jugendschutzkammer vermutlich auch in dem neuen Prozess zum Schutz der Opfer wieder anordnen.

An das Tageslicht gekommen waren die Vorwürfe aus dem ersten Verfahren durch die Eltern eines Buben, die ihren Sohn gesucht und die Polizei verständigt hatten. Glücklicherweise hatten sie das Autokennzeichen des in Waldkraiburg mit seiner Familie lebenden Busfahrers notiert – als dieser ihren Sohn verbotenerweise abholte und ihn mit in seine Wohnung nahm. Die Polizei entdeckte den Buben Stunden später nachts im Schlafzimmer des Mannes.

Die Hauptverhandlung dreht sich wieder um massiv missbrauchte Buben – darunter ist auch der leibliche Sohn des Angeklagten. Dieser soll vom Vater in den 1990er-Jahren körperlich schwer misshandelt, mit dem Leben bedroht und unter anderem bewusstlos geschlagen worden sein – um seinen Widerstand zu brechen. Opfer sollen um die Jahrtausendwende herum weitere zwei Knaben gewesen sein.

Monika Kretzmer-Diepold

Artikel 9 von 11