Obing/Traunstein/Karlsruhe – Das Landgericht Traunstein verurteilte am 24. Januar einen 32-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen Vergewaltigung und Raubes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Brutaler Übergriff
am 2. April 2022
Der Rumäne hatte am 2. April 2022 gegen 0.20 Uhr eine Frau, die sich in Obing auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle befand, auf offener Straße überfallen, sie brutal vergewaltigt und dabei ausgeraubt.
Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten als unbegründet. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.
Dem Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein lag eine Verständigung zugrunde, bei der dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe in einem bestimmten Bereich zugesichert wurde. Die von der Kammer nach Abgabe des Geständnisses verhängte Freiheitsstrafe liegt innerhalb des vereinbarten Rahmens. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, Dr. Wolfgang Beckstein, begründet die Zustimmung seiner Behörde zu dieser Verständigung mit dem wichtigen Aspekt des Opferschutzes: „Durch die getroffene Vereinbarung konnte der Geschädigten eine Aussage vor Gericht zwar nicht gänzlich erspart werden. Uns war aber wichtig, dass sie sich nicht einer konfrontativen Befragung durch die Verteidigung unterziehen muss.
Geschädigte musste nicht erneut aussagen
Da das Urteil nun rechtskräftig ist, wird die Geschädigte auch nicht erneut aussagen müssen.“
Der Angeklagte, gegen den bisher bereits Untersuchungshaft vollzogen wurde, befindet sich nunmehr in Strafhaft und hat dort die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von acht Jahren zu verbüßen.