Maitenbeth – Immer noch herrscht in Maitenbeth großes Entsetzen nach der Ankündigung der Erzdiözese, dass Pfarrer Ludwig Axenböck während seiner Amtszeit Jungen missbraucht haben soll. Von 1949 bis 1972 war der Geistliche in der Pfarrgemeinde St. Agatha stationiert. Wie aus der Chronik der Gemeinde hervorgeht, durchwanderte Axenböck davor verschiedene Stationen: Altomünster, Egern, Prien und Aich. Gibt es dort ebenfalls Betroffene?
Glaubwürdigkeit
geprüft
Wie Dr. Christoph Kappes, Leiter der Pressestelle der Erzdiözese München und Freising mitteilt, sei der Aufruf zur Meldung möglicher Missbrauchstaten in Maitenbeth erfolgt, da es dort Meldungen von zwei Betroffenen gab. Pfarrer Axenböck „war sehr lange in Maitenbeth eingesetzt, sodass es dort mögliche weitere Fälle geben könnte. Von seinen vorherigen Einsatzorten, an denen er wesentlich kürzer tätig war, sind uns keine Meldungen bekannt. Mögliche Personen aus dieser Zeit wären schon im hohen Lebensalter. Wir werden die Leitung der betroffenen Pfarreien aber entsprechend informieren“, erklärt der Leiter der Pressestelle. Allerdings könne die Erzdiözese nicht ausschließen, dass es noch weitere Betroffene gebe. Bislang gebe es darauf keine weiteren Hinweise, bis auf die zwei Personen, die sich 2022 gemeldet haben. 2019 habe es den ersten Hinweis gegeben, dass Axenböck Buben sexuell missbraucht haben soll. Doch die Mitteilung von der Erzdiözese wurde erst kürzlich veröffentlicht. Das liege laut Kappes daran, dass die anonyme Information, die 2019 eingegangen sei, „trotz eingehender Bemühungen“ nicht verifiziert werden konnte. „Erst 2022 wandten sich dann zwei Betroffene namentlich an die unabhängigen Ansprechpersonen und trugen vor, dass sie von Pfarrer Axenböck sexuell missbraucht worden seien. Die Ansprechpersonen haben die Angaben geprüft und die Plausibilität und Glaubwürdigkeit der Angaben bestätigt“, erklärt der Leiter der Pressestelle. Dies sei für die Erzdiözese der Anlass zur Entscheidung gewesen, sich jetzt an mögliche weitere Betroffene in Maitenbeth zu wenden, um sich bei den unabhängigen Ansprechpersonen zu melden. „Es fanden hierzu im Vorfeld auch Gespräche mit den beiden uns namentlich bekannten Betroffenen statt, auf deren Belange es ebenfalls gilt, Rücksicht zu nehmen“, erläutert Kappes.
Durch diesen Aufruf wolle die Erzdiözese umfassende und transparente Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche gewährleisten. Dies sei ein zentrales Anliegen der Institution.
„Bereits 2010 hat sie als erste Diözese in Deutschland ein externes Gutachten zum sexuellen Missbrauch in Auftrag gegeben und vorgestellt und seither ihre Bemühungen im Bereich von Aufarbeitung und Prävention stetig ausgebaut. Mit dem Gutachten, das 2022 veröffentlicht wurde, ist ein weiterer weitreichender Schritt der Aufarbeitung getan worden. Im Handeln der Erzdiözese in den vergangenen Jahren haben Aufarbeitung und Prävention hohe Priorität“, so Kappes.
Weiter sollen die Betroffenen nach einem entsprechenden Antrag „Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten“. Die Höhe dieser Anerkennungsleistungen werde von einer unabhängigen Kommission festgesetzt und würden im Rahmen zwischen 5000 und 50000 Euro liegen.
Die Zahlung orientiere sich an der Schmerzensgeldtabelle des Bürgerlichen Gesetzbuches, so der Leiter der Pressestelle. Diese Zahlungen würden von der Erzdiözese nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus Vermögenserträgen, beispielsweise aus Mieterträgen von kirchlichen Immobilien, finanziert werden.
Abschließend möchte Kappes noch darauf hinweisen, dass der Generalvikar Christoph Klingan vergangenes Wochenende die Pfarrei St. Agatha in Maitenbeth besucht hat. In der vorhergehenden Berichterstattung des OVB hatte Angelika Deuflhart-Schreck, ehemaliges Mitglied des Pfarrgemeinderats Maitenbeth, beanstandet, dass der Pfarrgemeinderatsvorsitzende, Klaus Oberpichler, die Stellungnahme der Erzdiözese im Gottesdienst vorgelesen hatte und nicht der Generalvikar selbst. „Klingan hat den Pfarrgemeinderat, die Kirchenpflegerin und den Bürgermeister über die Hinweise und den Aufruf unterrichtet, bevor es den Aushang seiner Erklärung im Schaukasten der Pfarrei und die Verlesung im Sonntagsgottesdienst gab“, so Kappes. „Aus terminlichen Gründen konnte der Generalvikar die Stellungnahme nicht selbst verlesen, sodass der Vorsitzende des Pfarrgemeinderats dies übernommen hat“, erklärt der Pressestellenleiter.