Surberg – In der Nacht von Samstag auf Sonntag musste eine stark frequentierte Zeltparty in einem Waldstück nördlich von Surberg aufgelöst werden. Die Veranstalter, die das Fest ursprünglich als private Geburtstagsparty geplant hatten, konnten die Ausmaße der Feierlichkeiten nicht mehr kontrollieren. Als die Polizei die Party auflöste, befanden sich noch bis zu 150 Personen vor Ort. Bei der Party wurden hochprozentige Getränke ausgeschenkt. Zudem wurde auch eine mit Stromaggregaten betriebene Musikanlage eingesetzt, die noch im weiten Umkreis zu hören war. Da der Großteil der anwesenden Gäste von den Veranstaltern außerdem keine offizielle Einladung erhalten hatte, musste von einem öffentlichen Charakter der Feier ausgegangen werden. Für diese wiederum hätte es einer Genehmigung bedurft. Darüber hinaus hätten in diesem Zusammenhang dann auch diverse bau- und jugendschutzrechtliche Vorschriften beachtet werden müssen. Die Auflösung der Feier lief nach Polizeiangaben weitgehend ruhig ab, musste aber von mehreren Beamten begleitet werden und dauerte über eine Stunde. Die Veranstalter der Feier müssen sich nun wegen diverser Verstöße gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, das Jugendschutzgesetz und die Bayerische Bauordnung verantworten.