Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Am 20. Mai ereignete sich ein tragisches Unglück auf der Ammer (wir berichteten). Ein Elfjähriger vom Kajak-Klub Rosenheim kenterte vor der Echelsbacher Brücke und ertrank. Foto Bartl/re

Am 20. Mai ereignete sich ein tragisches Unglück auf der Ammer (wir berichteten). Ein Elfjähriger vom Kajak-Klub Rosenheim kenterte vor der Echelsbacher Brücke und ertrank. Foto Bartl/re

Ganze zwei Monate sind mittlerweile vergangen, seitdem ein junger Kajakfahrer (11) auf tragische Weise in der Ammer ertrank. Nun, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat, nimmt auch der Kajak-Klub Rosenheim Stellung zum tödlichen Unglück.

Von Korbinian Sautter

Rosenheim – „Das Geschehen stellt sich nach Abschluss des Todesermittlungsverfahrens als tragisches und weder vorhersehbares noch vermeidbares Unglück dar.” Das ist das Ergebnis, das Matthias Enzler, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II, auf Nachfrage der OVB-Heimatzeit

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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