Keine strafrechtlichen Konsequenzen

von Redaktion

Ganze zwei Monate sind mittlerweile vergangen, seitdem ein junger Kajakfahrer (11) auf tragische Weise in der Ammer ertrank. Nun, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat, nimmt auch der Kajak-Klub Rosenheim Stellung zum tödlichen Unglück.

Rosenheim – „Das Geschehen stellt sich nach Abschluss des Todesermittlungsverfahrens als tragisches und weder vorhersehbares noch vermeidbares Unglück dar.” Das ist das Ergebnis, das Matthias Enzler, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II, auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen bestätigt. Nach dem tragischen Unfall, bei dem ein elfjähriger Junge bei einem Ausflug des Kajak-Klubs Rosenheim (KKR) auf der Ammer ertrunken war, hatte die Staatsanwaltschaft am 20. Mai die Ermittlungen aufgenommen.

Beweismittel
gesichert

Durch die Sicherung von Beweismitteln, diversen Zeugenbefragungen und der Obduktion des Leichnams sollten „die Todesursache und -umstände” geklärt werden. Nach dem Abschluss der Ermittlungen ist für die Staatsanwaltschaft nun klar: Die Gruppe, die laut des Clubs aus acht Jugendlichen und drei erfahrenen Jugendtrainern bestand, muss „keine strafrechtlichen Konsequenzen” befürchten.

Nachdem nicht mehr ermittelt wird, äußern sich auf Nachfrage nun auch Klaus Süßmuth, Georg Eutermoser und Joachim Rammer, die den Vorstand des Rosenheimer Kajak-Klubs bilden, in einem offiziellen Unfallbericht. Demnach war der verunglückte Jugendliche vom Ausbildungs- und Erfahrungsstand geeignet, den mit Schwierigkeitsgrad WW II – III klassifizierten Naturfluss zu befahren. Laut der Definition des Deutschen Kanu Verbands handelt es sich dabei um einen mäßig schwierigen Fluss mit überwiegend freier Durchfahrt und kleineren Hindernissen.

„Der häufig befahrene Kleinfluss, der auch regelmäßig für Anfängerschulung sowie Kinder- und Jugendausbildung von Vereinen und Verbänden genutzt wird, führte zum Zeitpunkt des Unfalls einen für eine Befahrung optimalen Wasserstand”, heißt es vonseiten des KKR-Vorstandes. Gemäß den einschlägigen Informationsquellen seien zu diesem Zeitpunkt auch keine Flusshindernisse gemeldet gewesen.

Vor der Fahrt sei zudem der übliche Sicherheitscheck mit Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung, des Materials, der Rettungsausrüstung, der Kommunikation und Signale auf dem Wasser sowie die Gruppeneinteilung und Aufgabenverteilung der Betreuer erfolgt. „Auf Höhe der Echelsbacher Brücke kenterte der Jugendliche in einer lang gezogenen Rechtskurve, die durch die vorausfahrende Gruppe bereits mit einem Wurfsack abgesichert war”, berichtet der KKR-Vorstand. Der zuständige Betreuer und der Sicherungsmann hätten das auch sofort bemerkt.

Der Gekenterte verfing sich laut des Unfallberichts jedoch in einem nicht erkennbaren, sich unterhalb der Wasseroberfläche befindlichen Hindernis in der Hauptströmung. Zwar konnte der Jugendliche den sofort geworfenen Wurfsack noch greifen. Trotzdem sei es dem Sicherungsmann nicht gelungen, ihn vom Hindernis zu lösen.

Erst nach circa 90 Minuten schafften es die Helfer, inklusive der eingetroffenen Rettungskräfte von Wasserwacht und Bergwacht, den Jugendlichen zu befreien. Der vor Ort anwesende Notarzt konnte daraufhin nur noch den Tod des Jugendlichen feststellen.

Tiefstes
Mitgefühl

Nach dem tragischen Unglück möchte der Vorstand abschließend „im Namen des ganzen Vereins“ den Angehörigen sein tiefstes Mitgefühl über ihren Verlust zum Ausdruck bringen.

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