Bei Kontrolle Polizisten erheblich verletzt

von Redaktion

Ein 46-Jähriger wehrte sich am Bahnhof in Traunstein äußerst rabiat gegen seine Verhaftung. Die Folge: Rippenbrüche und eine Bisswunde bei zwei Beamten. Nun muss sich der Mann vor dem Schöffengericht verantworten.

Traunstein/Bad Reichenhall – Ein 46-Jähriger aus Bad Reichenhall mit Rauschgift im Gepäck und Kinderpornografie auf dem Handy widersetzte sich einer Polizeikontrolle im Zug nach Traunstein. Als er dort beim Stopp im Bahnhof flüchten wollte, verletzte er einen Beamten schwer. Dessen Kollegen biss er ins Handgelenk. Kürzlich musste sich der 46-Jährige nun vor dem Schöffengericht Traunstein verantworten.

Das Gericht mit Richterin Maria Riedl verhängte gegen den Täter dreieinhalb Jahre Haft und ordnete die Unterbringung zum Drogenentzug an. Dem Nebenkläger muss der Mann 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die Beamten unterzogen den Mann am 19. Februar 2023 gegen 14.15 Uhr im Reisezug BRB79021 während der Fahrt von Rosenheim Richtung Traunstein nahe Übersee einer Personenkontrolle. In seinem Gepäck stießen die Polizisten auf knapp zwei Kilogramm Marihuana sowie 935 Gramm Haschisch.

Wie sich herausstellte, hatte der Angeklagte die Drogen in Dortmund erworben. 6000 Euro des Kaufpreises von 14000 Euro hatte er angezahlt. Laut Anklage war das Marihuana zum Weiterverkauf an einen Unbekannten in München bestimmt. Knapp ein Drittel des Haschischs wollte der 46-Jährige selbst konsumieren und den Rest im Großraum Bad Reichenhall mit Gewinn verkaufen.

Angesichts der Betäubungsmittel erklärten die beiden Polizisten dem ursprünglich aus Bosnien und Herzegowina stammenden Mann die vorläufige Festnahme. Als sie ihm Handfesseln anlegen wollten, hielt der Zug gerade im Bahnhof Traunstein. Der Mann sprang auf und rammte einen der Polizeibeamten. Vor dem Sturz rückwärts aus der offenen Zugtür konnte sich dieser nur durch Festhalten an einer Stange retten. Den Flüchtenden bekam er dennoch an der Jacke zu fassen. Der Polizist wurde um 90 Grad herumgerissen, ließ die Jacke aber nicht los. So wurde er von dem 46-Jährigen mit aus dem Zug gezogen. Beide stürzten.

Der Angeklagte fiel mit seinem vollen Gewicht auf den Oberkörper des Beamten. Drei Rippen brachen, der Geschädigte war zwei Wochen dienstunfähig.

Trotz der Verletzung ließ der Polizist die Jacke nicht los, bis sein Kollege zur Stelle war. Dieser wollte den 46-Jährigen wegziehen. Bei dem Gerangel fielen beide einen grasbewachsenen Abhang hinunter und überschlugen sich mehrmals. Unten am Ende stand eine Holzwand. Als der Beamte den Täter an der Wand fixierte, bekam er einen Biss ins Handgelenk.

Auch der Rücken des zweiten Polizisten schmerzte nach dem Sturz über den Hang. Eine Woche lang konnte er keinen Dienst versehen.

Bei der Durchsuchung des Mannes aus Bad Reichenhall konnte sein Handy sichergestellt werden. Auf dem Mobiltelefon und weiteren Geräten stießen Ermittler auf mehrere Videos mit übelster Kinderpornografie. Auf einem war die Vergewaltigung eines etwa zwei bis drei Jahre alten Mädchens durch einen erwachsenen Mann zu sehen.

Das Schöffengericht befand den Angeklagten zahlreicher Straftaten schuldig – Handeltreiben mit und Besitz von Betäubungsmitteln, jeweils in nicht geringer Menge, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, zwei Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung sowie Besitz von kinder- beziehungsweise jugendpornografischen Inhalten auf den Videos.

Den Anspruch des Beamten mit den Rippenbrüchen auf ein Schmerzensgeld erkannte der 46-Jährige im Rahmen des angegliederten Adhäsionsverfahrens an.

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