Traunstein – Der für den Bezirk des Landgerichts Traunstein mit fünf Landkreisen einschließlich der kreisfreien Stadt Rosenheim zuständige Richterverein Traunstein und der Rechtspflegerverband brachten bei den „Traunsteiner Justizgesprächen 2023“ kürzlich Information und Unterhaltung unter einen Hut. Dem rechtspolitischen Austausch folgte ein Sommerfest im Traunsteiner Justizzentrum. Für den musikalischen Rahmen der Veranstaltung sorgte die „Traunsteiner Amtsgerichtsmusi“.
Etwa 80 aktive und auch pensionierte Kollegen des Landgerichts Traunstein, der Amtsgerichte Altötting, Laufen, Mühldorf, Rosenheim und Traunstein sowie der Staatsanwaltschaft Traunstein mit ihrer Außenstelle Rosenheim nutzten die Gelegenheit, sich außerhalb des beruflichen Alltags oder im Nachgang zur langjährigen Tätigkeit für die Justiz zu treffen. Dem Richterverein im Landgerichtsbezirk gehören inzwischen 180 Mitglieder, dem Rechtspflegerverband 90 Mitglieder an.
Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, gleichzeitig Bezirksvorsitzender des Richtervereins, und der neu gewählte Vorsitzende des Rechtspflegerverbands, Benedikt Steinlehner, hießen den Leiter des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz, Dr. Ingo Kindler, als Festredner willkommen. Er informierte über aktuelle und künftige Entwicklungen der „eJustice“, der elektronisch abgewickelten Abläufe in der bayerischen Justiz. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs würden immer weitere Tätigkeitsfelder der Justiz im Freistaat mit elektronischen Akten ausgestattet, so Kindler. Derzeit würden – „mit stark steigender Tendenz“ – bereits 260000 Verfahren als elektronische Akten geführt. Die vollständige Umstellung müsse bis Ende 2025 erfolgen.
Die Einführung bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten in erster Instanz in Zivilsachen ist nach Worten des Referenten bereits abgeschlossen. Derzeit werde die elektronische Aktenführung auf die Amtsgerichte ausgeweitet. Kind- ler betonte: „Schwieriger stellt sich die Einführung in Strafsachen dar, da hier ein Datenaustausch zwischen den verschiedenen Polizei-, Ordnungswidrigkeits-Behörden und den Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund jeweils unterschiedlicher EDV-Systeme erforderlich ist.“
Parallel würden immer mehr Gerichtsverhandlungen auch unter Einsatz von Videokonferenzen durchgeführt, wobei hier die Ausstattung mit der entsprechenden Technik laufend verbessert werde.kd