Rosenheim/Halfing – Lange sah die Situation eines Rentnerpaars aus Halfing nicht gut aus. Nach 20 Jahren in ihrer gemeinsamen Wohnung mussten sie ausziehen. Damit standen sie vor dem großen Problem, eine neue Bleibe zu finden. Eine Suche, die lange Zeit ergebnislos blieb. Denn einfach nur eine neue Wohnung zu finden – damit war es nicht getan. Irmgard P. (72), Freundin von Georg B. (81), ist im Pflegegrad vier eingestuft, leidet an ausgeprägter Demenz und ist bettlägerig.
Fall landete
vor dem Amtsgericht
Der Grund für die Wohnungssuche war die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs. Das bestätigte der Eigentümer des Hauses auf OVB-Anfrage. Die Kündigung erfolgte bereits im August 2020. Einige Monate später wurde die Kündigung zurückgenommen, unter der Bedingung, dass sich Georg B. verpflichtet, auf Wohnungssuche zu gehen. Diese blieb erfolglos und letztlich landete der Fall nach einer weiteren Kündigung vor dem Amtsgericht Rosenheim. Der Antrag auf Fristverlängerung wurde zurückgewiesen, da laut Anwalt des Eigentümers „eine Obdachlosigkeit nicht zu befürchten steht“.
Der Tag des Auszugs rückte immer näher. Er war nach einem Gerichtsurteil bis zum 4. August aufgeschoben worden. Die Zeit drängte also. Hier kam auch die Gemeinde Halfing ins Spiel.
Um eine mögliche Obdachlosigkeit des Paars zu vermeiden, hatte die Gemeindeverwaltung einen Wohncontainer angeboten. Als absolute Notlösung. „Wir hatten da schon mal einen Fall, erst vor einem Vierteljahr“, sagt Halfings Bürgermeisterin Regina Braun gegenüber dem OVB. „Das hat auch gut funktioniert. Die Bewohnerin war dann letztendlich auch ganz zufrieden. Das ist aber auch nur vorübergehend.“ Die Gemeinde habe keine Sozialwohnungen, die Obdachlosen zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Gemeinde könne über längere Zeiträume von mehr als einem Jahr auch keine Zimmer zur Verfügung stellen, sagt Bürgermeisterin Braun. Die Kosten dafür würde die Gemeinde übernehmen und darauf sitzen bleiben. „Aber bevor man auf der Straße sitzt, ist der Container eine Notlösung.“
Obdachlosigkeit
ist abgewendet
Der Einzug in den Container war letztendlich dann aber doch nicht notwendig. Das Paar konnte kurzfristig eine Wohnung im Katharinenheim in Bad Endorf beziehen. „Aus meiner Sicht ist die Sache damit erledigt“, sagt Janett Bodemann von der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei der Diakonie Rosenheim. „Die beiden sind gut untergekommen und werden im Katharinenheim gut versorgt. Das Heim ist uns da sehr entgegengekommen.“ Auf den Fall der beiden Halfinger war sie über einen Gerichtsvollzieher gekommen und hatte sich daraufhin gleich mit dem Paar in Verbindung gesetzt.
Kurzfristige Lösung
ein Glücksfall
Dass so kurzfristig ein Platz im Katharinenheim gefunden werden konnte, ist ein Glücksfall. Irmgard P. kann dort fachgerecht betreut werden. Dennoch sind nicht alle mit der gefundenen Lösung vollends zufrieden. „Herr B. ist mit der Situation noch nicht ganz glücklich, dass das mit einer neuen eigenen Wohnung nicht geklappt hat“, sagt Janett Bodemann. Aber nachdem nun erstmal eine neue Bleibe gefunden wurde, ist die Suche nach einer neuen Wohnung nicht mehr so dringend.
„Bevor man die Container-Lösung wählt oder in die Obdachlosigkeit muss, ist das in Ordnung“, sagt auch Bürgermeisterin Braun. Den beiden stehe ja nicht nur ein Zimmer, sondern eine Wohnung im Katharinenheim zur Verfügung. „Herr B. kann sich noch immer um eine eigene Lösung umsehen, aber die akute Obdachlosigkeit ist abgewendet.“ Jetzt seien die beiden erst mal gut untergebracht. Der Weg in die Obdachlosigkeit konnte für die beiden Rentner vermieden werden. Wenn auch mit großem Aufwand. „Der Fall war mit viel Arbeit verbunden, ging aber ja zum Glück noch mal gut aus“, sagt Janett Bodemann. Es hätte aber auch anders ausgehen können. „Deswegen möchte ich alle bitten, die von einem ähnlichen Fall betroffen sind, sich möglichst frühzeitig zu melden“, sagt sie. Je mehr Zeit zur Verfügung stehe, desto erfolgreicher könne bei einem Wohnungsnotfall geholfen werden.