Jugendliche unter 18 üben Demokratie

Die politische Meinung bei der Landtagswahl kundtun – das geht auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei der U18-Wahl. Foto dpa

Die politische Meinung bei der Landtagswahl kundtun – das geht auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei der U18-Wahl. Foto dpa

Simulierte Abstimmung für Landtagswahl – Wahllokale über Jugendring registrieren

Rosenheim – Kinder und Jugendliche unter 18 können in Bayern nicht wählen. Doch in eigens dafür registrierten Wahllokalen können sie bei der U18-Wahl das Wählen üben und damit ihre Meinung kundtun. Die U18-Wahl ist ein Instrument der politischen Jugendbildung. Dabei wird die richtige Landtagswahl ni

Montag, 29. Dezember 2025

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