Rosenheim/Kiefersfelden – Die Bundespolizei hat am Sonntag bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn gleich mehrere Urkundenfälschungen aufgedeckt. Ein indischer Insasse eines Pkw konnte sich bei einer Kontrolle lediglich mit der Kopie seines Reisepasses ausweisen. Zudem führte er eine deutsche Aufenthaltsgestattung mit, die die Beamten als Fälschung erkannten. Der 34-jährige Inder wurde wegen Urkundenfälschung angezeigt. Der Mann kam in Eichstätt in Zurückweisungshaft. Nach Österreich schickte die Rosenheimer Bundespolizei einen georgischen Businsassen zurück. Der 38-Jährige konnte den Beamten zwar seinen Pass aushändigen, allerdings war er nicht in der Lage, den Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung nachzuweisen. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Bundespolizisten eine einzelne Passseite, die aus seinem Reisepass herausgelöst worden war. Auf dieser Seite befand sich ein Stempel, der die Reise nach Polen im Februar dieses Jahres belegte. Die Ausreise aus Deutschland musste der Georgier damals aufgrund einer behördlichen Rückkehrentscheidung antreten. Er wurde wegen illegalen Einreiseversuchs sowie Verändern amtlicher Ausweise angezeigt. Auch einem syrischen und einem afghanischen Staatsangehörigen verweigerte die Bundespolizei die Einreise nach Deutschland. Bei der Kontrolle an der A93 entlarvten die Beamten den griechischen Ausweis des Syrers als „glatte Fälschung“, bei dem Reisepass des Afghanen handelte es sich um eine verfälschte Urkunde. Die Männer müssen mit einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise rechnen.