Autodiebstahl mit Messer

von Redaktion

Afghane kommt bei der Flucht von der Straße ab

Traunstein – Mit geklauten Autos war ein 28-jähriger Afghane aus Traunstein zweimal im Landkreis unterwegs – ohne Führerschein, dafür mit Drogen und Alkohol im Blut sowie einem Messer in der Tasche. Den Angeklagten verurteilte Richterin Veronika Ritz am Amtsgericht Traunstein zu 22 Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung: wegen gemeinschaftlichen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten, vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen, fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Den Haftbefehl hob das Gericht auf. Das Urteil wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft rechtskräftig.

Positiver
Cannabis-Test

Dem bislang nicht vorbestraften Flüchtling lagen fünf Tatkomplexe zur Last. Der erste Vorfall ereignete sich laut Staatsanwältin Pia Dirnberger bei einer Personenkontrolle im September 2021 am frühen Morgen am Bahnhof Freilassing. Der 28-Jährige und sein Begleiter wurden zur Identitätsfeststellung mit auf die Dienststelle genommen. Der andere Mann leistete Widerstand und der 28-Jährige packte einen Beamten an der Weste. Der Polizist trug Rötungen und Kratzspuren davon. Eine Blutprobe beim 28-Jährigen ergab 1,58 Promille Alkohol sowie einen positiven Cannabis-Test. In einer Januarnacht 2022 entwendete der Angeklagte in Traunstein einen Seat Ibiza mit einem Wert von rund 4000 Euro. Dass er dabei ein Küchenmesser bei sich trug, zeigte sich bei einem Unfall kurze Zeit später. Wegen seines fahruntüchtigen Zustands aufgrund des Alkohols kam der Mann von der Straße ab. Dabei löste er mit dem Wagen auf der Fahrbahn einen Funkenflug aus. Der Sachschaden an der Straße betrug 500 Euro. Der Mann hatte 0,73 Promille.

Das zweite Auto, einen Mitsubishi Lancer, stahl er auch in einer Januarnacht 2022 am Traunsteiner Karl-Theodor-Platz. Der Schlüssel lag auf der Mittelkonsole. Wieder hatte er ein Küchenmesser dabei. Dieses Mal fuhr er, erneut fahruntüchtig durch Alkohol und Drogen, auf der Bundesstraße B304 Richtung Altenmarkt und geriet auf einen Acker. Das Fahrzeug drehte sich um 180 Grad und blieb mit Totalschaden stehen. Die Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 1,23 Promille und erneut etwas Cannabis. Die Eigentümerin sprach vor Gericht von einem alten Auto, das sie für 500 Euro gekauft habe. Die Reparatur bei einem Kostenvoranschlag von über 2300 Euro hätte sich nicht mehr gelohnt, betonte die Zeugin.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei beiden Geschädigten. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl, bescheinigte dem Angeklagten, der bereits zweimal in einer Fachklinik war, jeweils eine mittelgradige Mischintoxikation durch Alkohol und Drogen. Der Gutachter schloss nicht aus, dass die Schuldfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt war. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung zum Entzug sah Gerl aus medizinischer Sicht nicht erfüllt. Der Angeklagte habe keine manifeste Suchterkrankung.

In kleineren Punkten habe sich der Sachverhalt durch die Beweisaufnahme verändert, hob Staatsanwältin Dirnberger im Plädoyer heraus. Die Situation in der Dienststelle Freilassing sei aus Sicht der Beamten bedrohlich gewesen. Die Messer seien beim Angeklagten beziehungsweise im Auto gefunden worden. Strafrechtlich genüge für einen „Diebstahl mit Waffen“, ein Messer bei sich zu „führen“. Tatsächlich eingesetzt werden müsse es nicht. Im Vorfeld seien zahlreiche weitere Taten mit Blick auf die Hauptvorwürfe eingestellt worden, unterstrich die Anklägerin. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger, Michael Zaruk aus Köln, bewertete einige Taten rechtlich anders als die Staatsanwältin. Er bezweifelte, dass sein Mandant auf der Dienststelle Freilassing alles richtig „umrissen“ habe. Die Trunkenheitsfahrten ohne Führerschein mit geklauten Autos seien in den nächtlichen Tatzeiten nicht so gefährlich gewesen wie am Tag. Eine „milde Bewährungsstrafe“ sei ausreichend.

Fahrverbot von
vier Monaten

Richterin Ritz verhängte zusätzlich noch ein Fahrverbot von vier Monaten. Der Angeklagte habe den neuen Zeugen nicht widersprochen. Bei allen Taten sei er möglicherweise nicht voll steuerungsfähig gewesen. Die Messer habe der 28-Jährige bei den Pkw-Diebstählen dabei gehabt. Von dem erhöhten Risiko, unter Alkohol Straftaten zu begehen, habe er gewusst. Der Angeklagte sei Ersttäter und habe, obwohl seit 2015 in Deutschland, vorher nichts Strafbares begangen. Bei dem Vorfall in der Wache in Freilassing habe er beruhigend auf seinen Freund eingewirkt. Andererseits handle es sich um viele verschiedene Delikte. Er habe Unfälle verursacht, zwei Autos beschädigt. „Auch ich habe mich sehr schwergetan bei der Frage der Bewährung“, so die Richterin. Er sei jedoch Ersttäter und habe vier Monate Untersuchungshaft hinter sich. Monika Kretzmer-Diepold

Artikel 10 von 11