Hauptzollamt prüft illegale Beschäftigungen

von Redaktion

Wach- und Sicherheitsgewerbe im Visier – Kontrollen finden auch auf dem Rosenheimer Herbstfest statt

Rosenheim/Traunstein – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim ging kürzlich im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor. Dabei waren insgesamt 2500 FKS-Beschäftigte im Einsatz.

Dabei spielten auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle. Die Prüfungen wurden sowohl im Rahmen von Personenbefragungen, als auch als Geschäftsunterlagenprüfungen (Lohn- und Finanzbuchhaltung) durchgeführt.

In einem Fall kam es dazu, dass unmittelbar nach dem Eintreffen der Zollbeamten mehrere Beschäftigte einer Sicherheitsfirma sich der Befragung zu ihrer Person entzogen haben. Damit konnten sich diese jedoch höchstens einen zeitlichen Aufschub verschaffen. Derzeit werden deren Personalien ermittelt.

Vielleicht etwas überraschend für die Besucher des Rosenheimer Herbstfestes war das vielfache Auftreten des Zolls vor Ort. In vier Einsatzteams von insgesamt 22 Zollbeamten, unterstützt von zwei Betriebsprüfern des Finanzamts Rosenheim, konnten im Laufe des späten Freitagnachmittags insgesamt 35 Personenbefragungen durchgeführt werden. Bislang ergaben die dort getroffenen Erhebungen in einem Fall den Verdacht einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes (derzeit zwölf Euro). Außerdem sind ebenfalls weitere Prüfungen in zwei Fällen wegen des Verdachts der Beitragsvorenthaltung, das heißt unter anderem wegen fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung, erforderlich.

Insgesamt ergaben am Ende des Tages die durchgeführten Prüfungen durch die Einsatzkräfte der drei FKS-Standorte des Hauptzollamts Rosenheim in acht Fällen den Verdacht auf Unterschreitung des vorgegebenen Mindestlohnes, in drei Fällen den Verdacht auf Beitragsvorenthaltung sowie in einem Fall den Verdacht der unerlaubten Ausländerbeschäftigung. Die Prüfungen dauern noch an.

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