Tuntenhausen – Nach dem Tod eines Pferdes durch einen Unfall auf einer Koppel muss der dazugehörige Reitstallbesitzer aus Tuntenhausen einer Pferdebesitzerin 18000 Euro Schadenersatz zahlen. Darauf einigten sich gestern beide Seiten vor dem Oberlandesgericht in München.
Ursprünglich hatte die Besitzerin von „Ehrenzauber“, so der Name des Pferdes, gut 70000 Euro eingeklagt. Ihr Pferd musste im Juni 2019 eingeschläfert werden, nachdem es sich ein Gelenk gebrochen hatte. Vermutlich war der Wallach bei der Umstellung des Weidebetriebs von einigen wenigen auf mehrere Tiere irgendwo hängen geblieben, als es im Galopp in den neuen Bereich der Koppel lief. Doch eigentlich gab es dort nichts, was „Ehrenzauber“ hätte stoppen können. Demzufolge war sich auch der Stallbetreiber keiner Schuld bewusst. Vor dem Landgericht Traunstein bekam er im vergangenen Jahr recht. Doch die Pferdebesitzerin ging in Berufung. Nun sah sich der Reitstallbesitzer plötzlich mit der Zahlung einer fünfstelligen Summe konfrontiert und verstand die Welt nicht mehr. „Wie kann das sein?“, fragte er irritiert.
Richter Günter Puhm erklärte ihm die schwierige Rechtslage. Mit der Klage hatte die Besitzerin seine Sorgfaltspflicht angezweifelt. „Wenn nur ein Verstoß nachgewiesen wird, geht die Beweislast auf Sie über“, sagte Puhm. Das bedeutet, dass der Stallbetreiber dann den Nachweis erbringen muss, dass ihn absolut keine Schuld trifft. Das Risiko, in diese Situation zu geraten, liege zwar nur bei 30 Prozent, aber es gebe sie eben.
Wäre eine der beiden Seiten dieses Risiko eingegangen, hätte das den Prozess auf unbekannte Zeit verlängert und verteuert, weil es natürlich ein oder auch mehrere Gutachter gebraucht hätte. Doch der Stallbesitzer gab zu erkennen, dass er das Verfahren gerne jetzt zu Ende bringen wollte. „Ich werde immer wieder auf den Fall angesprochen“, sagte er in Sorge um seinen guten Ruf.
Richter Puhm bot als Vergleichssumme 22000 Euro an. Der Stallbesitzer wollte nur 15000 Euro zahlen. Doch schließlich ging er auf die Forderung der Pferdebesitzerin in Höhe von 18000 Euro ein. Bis Ende November muss die Summe bezahlt werden.
Angela Walser