Rosenheim – Schon der Beginn eines kürzlich vor dem Amtsgericht Rosenheim stattgefundenen Prozesses gegen einen Mann, der Tausende kinderpornografische Dateien gehortet haben soll, ließ nichts Gutes erwarten. Der Angeklagte war auch eine Viertelstunde nach Prozessbeginn noch nicht erschienen. Auch Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Walter Holderle konnte nichts Erhellendes beitragen, denn der Mandant hatte sich auch im Vorfeld trotz mehrerer Aufforderungen nicht bei ihm gemeldet.
Angeklagter wurde
mit Streife geholt
So blieb dem Vorsitzenden Richter Matthias Knoblauch keine andere Wahl. Er ließ eine Polizeistreife zur Wohnung des Angeklagten schicken, um ihn so vorführen zu lassen. Die Beamten fanden den Mann tatsächlich in seiner Wohnung vor und so traf der Angeklagte schließlich unfreiwillig mit einer halben Stunde Verspätung beim Schöffengericht ein.
Wahrlich abscheulich war dann das, was der Staatsanwalt in seiner Anklage vortrug. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes wurden auf Computer, Smartphone, externen Festplatten, zwei Notebooks und USB-Sticks mehr als 12000 Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten der übelsten Sorte gefunden.
Um den Markt für derlei Fotografien und Inhalte auszutrocknen, hat der Gesetzgeber seit Juli 2021 die Strafen für den Besitz solcher Inhalte erheblich verschärft. So wird der Besitz nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches als Verbrechen behandelt, das mit Gefängnis nicht unter einem Jahr geahndet wird.
Die Dokumentation durch den Gutachter, der Ausschnitte der vom Angeklagten gehorteten Dateien auf seinem Laptop zeigte, wurde umgehend wieder abgebrochen. Zu unerträglich waren diese Frequenzen.
Der Angeklagte zeigte sich auf die Vorhaltungen mit einem zögerlichen Nicken geständig – ohnehin gab es dabei nichts zu bestreiten.
Der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei berichtete vor Gericht, dass Pornografie-Plattformen im Internet regelmäßig durch internationale Kontrollen nach Nutzern durchsucht werden, die anhand der IP-Adressen ermittelt werden können. So wurde auch der Angeklagte ausfindig gemacht und der Polizei gemeldet. Der Angeklagte erklärte, seit elf Jahren aus Krankheitsgründen nicht mehr arbeitsfähig zu sein.
Drei Jahre Haft –
ohne Bewährung
Der Staatsanwalt zeigte sich in seinem Schlussvortrag schockiert über den Inhalt und die unglaubliche Menge an kinderpornografischen Inhalten. Er forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zumal der Angeklagte wegen desselben Vergehens bereits einmal vorbestraft worden war.
Der Verteidiger verwies darauf, dass diese Vorstrafe bereits länger zurückliege und sich sein Mandant umfassend geständig und reuig gezeigt habe. Er hielt eine Haftstrafe von zwei Jahren für angemessen und plädierte dafür, diese Strafe noch zur Bewährung auszusetzen.
Dem konnte das Gericht nicht folgen. Es sprach eine Gefängnisstrafe von drei Jahren aus. Bei der Menge und diesen unsäglichen Inhalten könne es keine Strafe geben, die noch zur Bewährung ausgesetzt werde, so der Richter.