Aschau – Kommt die neue Seilbahn oder nicht? Darüber wurde am Fuße der Kampenwand vor den Vertretern des Bayerischen Verwaltungsgerichts verhandelt. Bei der Klage des Bund Naturschutz gegen die erteilte Baugenehmigung des Rosenheimer Landratsamtes sah die Vorsitzende Richterin Elisabeth Zollner-Niedt zwei große Probleme. Zum einen sei nicht ganz klar, wie sich die neue Kapazität der Bahn auf das dort ansässige Birkhuhn auswirken wird. Denn statt 450 Personen pro Stunde könnten künftig bis zu 1530 Besucher hinauf- beziehungsweise herunterfahren.
„Die Population des Birkhuhns wäre durch den Besucherdruck in ihrem Bestand überregional gefährdet“, ist zumindest Lisa Eberlein, Rechtsanwältin und Vertreterin des Bund Naturschutz, überzeugt. Das zweite Problem von Zollner-Niedt war die potenziell notwendige Rodung von sogenannten Naturwaldbeständen. „Wir können auf den Plänen nicht erkennen, was wo genau gerodet werden soll.“ Wenn also aufgrund der deutlich breiteren Gondeln ein Stück Naturwald auf dem Grundstück des Freistaates durchkreuzt wird, kann der Betreiber laut der Richterin die Bäume dort nicht einfach umhauen. „Ohne einen genauen Plan geht da gar nichts“, meint Zollner-Niedt. Bei den abschließenden Stellungnahmen versicherte daher der Vertreter des Betreibers, Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber, nachweisen zu können, dass die Seilbahn keinen Naturwald touchiert und kündigte einen Schriftsatz dazu an. Mit Blick darauf und dem „nicht sehr kurzen Protokoll“ schloss die Richterin die Verhandlung vor der Kampenwandbahn mit dem Hinweis, dass sich eine Entscheidung des Gerichts wahrscheinlich bis in die kommende Woche ziehen werde. „Eine mündliche Verhandlung ist dabei nicht mehr notwendig.“ Alle Beteiligten werden schriftlich darüber informiert, wie das Gericht geurteilt hat und ob die Klage gegen die Baugenehmigung der Kampenwandbahn erfolgreich war. Korbinian Sautter