Bewährungsstrafe für Sexualvergehen

von Redaktion

21-Jähriger wegen schweren Kindesmissbrauchs nach Jugendstrafrecht verurteilt

Rosenheim – Es war nicht der typische Fall von schwerem sexuellem Missbrauch, der kürzlich vor dem Jugendschöffengericht verhandelt wurde. Gewalt oder Zwang waren nicht Teil der Anklage – aber auch der einvernehmliche Sex mit einer Minderjährigen ist für einen Erwachsenen strafbar.

Im Januar 2021 hatte der damals 19-Jährige die damals 13-Jährige über das Internet kennengelernt. Aus dem gemeinsamen Computerspiel seien schnell intensive Chatunterhaltungen geworden, hieß es in der Erklärung des Angeklagten. Die Leipzigerin habe erst behauptet, 18 Jahre alt zu sein. Daran habe er ein wenig gezweifelt.

Aus Online-Spiel
wird schnell mehr

Bei einem Telefonat habe sie dann angegeben, erst 16 zu sein. Der Kontakt habe sich intensiviert, man habe sich gegenseitig Nacktbilder geschickt und er habe tiefe Gefühle entwickelt. Für ihn sei es die erste Beziehung gewesen. Auch sonst habe er keine Freunde, berichtete der Angeklagte. Im Laufe der Zeit habe sie ihm gestanden, erst 13 zu sein. Erst sei er schockiert gewesen, doch er habe sie geliebt und sich eine Beziehung mit ihr gewünscht. Allerdings habe er diese wegen ihres Alters nicht vertiefen wollen.

Doch bei seinem Besuch in Leipzig sei das Mädchen gleich in der ersten Nacht bei ihm in der Ferienwohnung geblieben und es sei zum einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen. Aufgeflogen ist die Beziehung wenig später, als die Pflegemutter die Nacktbilder auf dem Handy der Pflegetochter entdeckt und diese damit konfrontiert hatte. Daraufhin war es zur Selbstanzeige der 13-Jährigen gekommen. Vor Gericht gab die 61-Jährige an, dass das Mädchen trotz aller Versuche, sie davon abzuhalten, viel im Internet unterwegs sei und in Chaträumen auch Bekanntschaften mit Männern habe. Mittlerweile seien die Zugangszeiten auf den Zeitraum von 14 bis 20 Uhr technisch beschränkt. Das zuständige Jugendamt habe jedoch keinen weiteren Handlungsbedarf gesehen.

Die Fernbeziehung zwischen dem Angeklagten und der mittlerweile 14-Jährigen laufe weiter. Allerdings sei es bisher zu keinem weiteren persönlichen Kontakt gekommen. „Wir telefonieren täglich während des möglichen Zeitraums miteinander“, sagte der Angeklagte. Von 20 bis 22 Uhr chatte er dann noch mit seinem einzigen Freund im Netz. Die Jugendgerichtshilfe sah dies durchaus problematisch. Das soziale Leben des Angeklagten finde nur online statt und Reifeverzögerungen seien definitiv nicht auszuschließen, so die sozialpädagogische Einschätzung. Deshalb wurden eine Ahndung nach Jugendstrafrecht und therapeutische Auflagen angeregt, die den Fokus auf das „Leben da draußen richten“.

Für die Anklagevertretung war der Tatvorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs und des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt bestätigt. Die Gesamtumstände machten eine Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung notwendig, forderte Staatsanwältin Stock, auch wenn die Taten kurz vor dem 14. Geburtstag der Geschädigten – die damit vor dem Gesetz noch ein Kind gewesen sei – stattgefunden hätten. Zudem solle sich der Angeklagte bei der Fachambulanz für Sexualstraftäter vorstellen und eine Geldbuße von 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten. Verteidiger Raphael Botor verwies darauf, dass sein Mandant keine Kinder angelockt habe. Vielmehr habe er sich und die Geschädigte in einer Liebesbeziehung gesehen. Zwei Wochen später wäre es nur darauf angekommen, ob die Geschädigte einverstanden gewesen sei oder nicht. Der Verteidiger plädierte darauf, auf eine Jugendstrafe zu verzichten und seinem Mandanten stattdessen Therapieauflagen zu machen, um ihm seine Zukunft nicht zu verbauen.

Umfassendes
Geständnis

Mit seinem umfassenden Geständnis und der Tatsache, dass er damit der Geschädigten die Aussage erspart habe, habe der Angeklagte viele Pluspunkte gesammelt, die strafmildernd gewertet worden seien. Der Angeklagte sei nicht der typisch pädophile Täter, die Geschädigte sei knapp unter 14 gewesen, aktiv auf ihn zugegangen und sie habe die Beziehung gewollt, dennoch habe es sich aus Sicht des Gesetzgebers um eine erhebliche Straftat gehandelt, sodass eine Jugendstrafe unumgänglich sei, erklärte Richter Bernd Magiera in seiner Urteilsbegründung.

Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte den jungen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 2300 Euro.

Artikel 1 von 11