Satzung bietet Schutz vor Verlusten
Mit dem MVV-Beitritt gelten auch für den Landkreis Rosenheim die Preise für die Tarifzonen innerhalb des Verbundgebietes. Foto dpa
Keine Nachteile für Busunternehmer durch MVV-Beitritt – Kreisausschuss beugt vor
Rosenheim – Die heimischen Busunternehmen, die den Linienverkehr im Landkreis Rosenheim sicherstellen, müssen durch dessen Beitritt zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) am 10. Dezember dieses Jahres keine Einnahmeverluste befürchten. Der Kreisausschuss hat jetzt eine Satzung verabschiedet,