Traunstein/Waldkraiburg – Die von der Ersten Jugendkammer am Landgericht Traunstein vor eineinhalb Wochen verhängten 13 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen einen 57-jährigen früheren Busfahrer aus Waldkraiburg werden vorläufig nicht rechtskräftig.
Wie Vorsitzende Richterin Heike Will auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, haben die Verteidiger fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Der Angeklagte hatte – wie berichtet – in den 1990-er-Jahren einen leiblichen Sohn und zwei seiner Freunde im Alter von etwa zehn Jahren unter Anwendung von körperlicher und psychischer Gewalt brutal sexuell missbraucht und vergewaltigt.
In die Strafe hatte die Jugendkammer am Landgericht Traunstein als Jugendschutzkammer eine neunjährige Haftstrafe von Anfang 2023 wegen Missbrauchs weiterer Buben in 2021/2022 einbezogen.