Ein etwas anderer Einsatz eines Martinshorns

von Redaktion

„Dröhnung“ zeigt Wirkung: Polizeibeamte wecken schlafenden Betrunkenen im Auto mit lautem Signal

Rosenheim – Martinshorn und Blaulicht sind nach dem Straßenverkehrsrecht Mittel für Sonder- und Wegerechte. Meist wird dadurch freie Bahn auf den Straßen geschaffen, um schnellstmöglich Hilfe zu gewährleisten. Am Freitagfrüh gegen 5 Uhr hatte das Martinshorn mit dem Einsatz von Blaulicht einen anderen Einsatzzweck. Die Rosenheimer Polizei wurde verständigt, dass in der Bobenstraße in Rosenheim ein regungsloser Mann in einem Auto liegen soll.

Vor Ort stellten die Einsatzkräfte durch die Scheiben blicken, einen im Pkw liegenden Mann fest. Ob er Hilfe braucht oder nur schläft, war zunächst nicht feststellbar. Trotz mehrfachen Klopfens an die Scheiben, Rütteln des Fahrzeuges und laute Ansprache, zeigte der Mann keinerlei Regung. Die Beamten wagten einen letzten Versuch, stellten das Dienstfahrzeug direkt auf Höhe der Fahrerseite und schalteten das Blaulicht mit Martinshorn ein. Diese „Dröhnung“ zeigte Wirkung und der 23-jährige Mann aus dem Allgäu erwachte aus seinen Träumen.

Etwas verschlafen öffnete er die Autotür und gab an, dass er die Nacht in seinem Pkw verbracht habe. Ein Atemalkoholtest ergab knapp zwei Promille. Ein Fahrtnachweis für das Bewegen des Fahrzeuges war nicht feststellbar. Dennoch stellten die Beamten den Autoschlüssel sicher. Der „Martinshornlärm“ verhinderte das Einschlagen der Seitenscheiben und der Pkw blieb so nun auch heil und unversehrt.

Artikel 10 von 11