Brandstifter von Beyharting werden im neuen Jahr angehört

von Redaktion

Kinder im Alter von zwölf Jahren stellen sich nach der Tat der Polizei – Sie sind nicht strafmündig aber schuldfähig

Tuntenhausen – Der Weihnachtsfriede ist heilig. Deshalb schickt die Gemeinde Tuntenhausen vor dem Jahreswechsel auch keine Briefe an die Brandstifter von Beyharting. Zu den Akten gelegt ist der Brand des alten Gasthofes damit aber nicht.

Ein Blick zurück: 135 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei waren am Abend des 10. Oktober im Einsatz, als der alte Gasthof lichterloh brannte. Fast drei Stunden dauerte es, ehe die Feuerwehren aus Beyharting, Schönau, Tuntenhausen, Ostermünchen, Mietraching, Bad Aibling, Bruckmühl, Kolbermoor und Rosenheim den Brand gelöscht hatten und Entwarnung geben konnten.

Die Brandstifter – Kinder im Alter von zwölf Jahren – zeigten Courage und stellten sich der Polizei. Eine strafrechtliche Verfolgung mussten sie nicht befürchten, da sie strafunmündig sind. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Wie der Schaden reguliert wird, werden die Versicherungen aushandeln.

Der Geschädigte ist Konrad Lichtenegger, der den alten Gasthof vor Jahren erworben hatte und hier ein Projekt mit 45 Wohnungen und einer kleinen Gaststätte verwirklichen wollte. Für ihn verteuert sich der Abriss des Gebäudes durch den Brand um circa 150000 Euro auf etwa 300000 Euro.

Seit der Einstellung des Verfahrens gewährt die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht. Diese ist für die Gemeinden, aus denen die Feuerwehren kamen, entscheidend.

Zwar sind Brandeinsätze grundsätzlich kostenfrei. Da es sich in Beyharting aber um vorsätzliche Brandstiftung handelte, können die Feuerwehr-Einsätze in Rechnung gestellt werden. Die Gemeinde Tuntenhausen wird auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen, um konkrete Angaben über die Verursacher des Brandes zu erhalten. Wie der Feuerwehreinsatz von Beyharting abgerechnet wird, ist noch nicht entschieden. Das Feuerwehrgesetz räumt auch die Möglichkeit ein, auf Aufwendungsersatz zu verzichten, wenn „eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche“. Das bedeutet konkret: Einzelfälle müssen geprüft und Härtefälle vermieden werden. Um den Einzelfall von Beyharting zu prüfen, werden die Kinder und ihre Eltern im neuen Jahr zu einer Anhörung in die Gemeindeverwaltung eingeladen.

Nach der bayerischen Gemeindeordnung darf eine Gemeinde nicht auf die Erstattung ihrer Kosten verzichten – auch nicht, wenn Kinder die Brandstifter waren. Sie hat lediglich die Möglichkeit, auf einen Teil der Kosten zu verzichten. Zwölfjährige Kinder sind nach dem Strafgesetzbuch zwar nicht strafmündig, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch aber schuldfähig. Das bedeutet, dass die Kinder zum Kostenersatz herangezogen werden können.

Für die Kostenübernahme gebe es noch eine weitere Möglichkeit: die Haftpflichtversicherung der Eltern. Nach allgemeinen Informationen der Versicherungskammern Bayern bestehe für Haftpflichtschäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, aber kein Versicherungsschutz.

Allerdings müsse jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Ob Eltern für ihre Kinder haften müssen, hänge zudem von der Frage ab, ob die Kinder deliktfähig oder deliktunfähig sind und ob die Erwachsenen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kathrin Gerlach

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