Viele offene Fragen

von Redaktion

Ermittlungen zum Unfall in Fürstätt

Rosenheim – Die letzten Wochen waren für Leonie Marie Schmidt alles andere als einfach. Am 21. Oktober 2023 erfuhr sie von dem Unfall in Fürstätt und dem Tod ihrer besten Freundin Melissa O.. Seitdem ist nichts mehr, wie es einmal war. „Vor allem Silvester und mein Geburtstag waren hart“, sagt sie. Denn eigentlich wollten die beiden Frauen gemeinsam feiern. „Stattdessen war ich an ihrem Grab und habe Melissa einen Muffin von meinem Geburtstag vorbeigebracht“, sagt Leonie Marie Schmidt.

Spenden in Höhe von 6000 Euro

Noch gut erinnert sie sich an die Beerdigung am 31. Oktober. Bereits kurze Zeit nach dem Unfall rief sie auf der Plattform „GoFundMe“ eine Spendenaktion ins Leben, damit „Melissa die Beerdigung bekommt, die sie verdient.“ Laut Schmidt seien so zwischen 5000 und 6000 Euro zusammengekommen. „Es gab viele schöne Momente, die gleichzeitig sehr traurig waren“, sagt sie. Während Melissas Freunde und Familie immer noch versuchen, den Tod der 17-Jährigen zu verarbeiten, laufen die Ermittlungen weiter auf Hochtouren. Im Rahmen dieser soll auch geklärt werden, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Fest steht, dass der 20-jährige Fahrer aus Rosenheim am Freitag, 20. Oktober, gegen 21.30 Uhr auf der Kirchbachstraße die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Melissa O. verstarb noch am Unfallort. Die anderen drei Insassen wurden schwer verletzt in die umliegenden Krankenhäuser gebracht.

„Bislang konnten noch nicht alle Überlebenden des Unfalls vernommen werden, da dies ihr Gesundheitszustand noch nicht zuließ“, sagt Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert auf OVB-Anfrage. Vonseiten der Staatsanwaltschaft wurde unmittelbar nach dem Unfall ein technisches und unfallanalytisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Auch dieses liege noch nicht vor. Die Ermittlungen würden sich gegen den Fahrer des Unfallwagens richten. Derzeit kommen laut Gunther Scharbert die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und der Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht. „Allerdings muss für eine letztendliche Bewertung noch der Abschluss der Ermittlungen abgewartet werden“, fügt der Oberstaatsanwalt hinzu.Anna Heise

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