Rosenheim – Acht Briefe hat eine Rosenheimerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, vor einigen Tagen aus dem Briefkasten geholt. In diesen informiert sie die Stadt über die Erhöhungen bei der Grundsteuer, den Müllgebühren und den Kosten für die Straßenreinigung. Insgesamt gehören der Frau drei Häuser in der Stadt. Zwei davon befinden sich in der Hubertus-
straße, ein weiteres Gebäude steht in der Kastenau. Sie blättert sich durch die Unterlagen, vergleicht die neuen Kosten mit ihren bisherigen Ausgaben. „Es wird deutlich teurer“, sagt sie.
Mehrkosten werden
umgelegt
Da wäre beispielsweise die Grundsteuer. Für die Anhebung des Hebesatzes hatten sich die Stadträte Ende 2023 einstimmig ausgesprochen. Neben dem Grundstückswert ist der Hebesatz einer der Faktoren für die Berechnung der Grundsteuer. Städte und Gemeinden können ihn selbst festlegen und bestimmen so die Höhe der Steuer. Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt – oder auf Mieter umgelegt. In Rosenheim stieg der Hebesatz von 480 auf 520 Prozent. „Dies bedeutet eine Erhöhung des Steueraufkommens bei der Grundsteuer B von derzeit 11,75 Millionen Euro um rund 0,98 Millionen Euro“, heißt es aus dem Rathaus.
Für die Rosenheimerin bedeutet das für ihr Anwesen an der Hubertusstraße jährliche Mehrkosten in Höhe von 38,44 Euro. Denn während sie für das 1960 Quadratmeter große Anwesen an der Hubertusstraße bisher jedes Jahr eine Grundsteuer in Höhe von 565,60 Euro gezahlt hat, sind es nun 604,04 Euro. Ähnlich hoch fallen die Mehrkosten laut Verwaltung für ein Einfamilienhaus in Oberwöhr aus. Während der Eigentümer bisher eine Grundsteuer in Höhe von 319 Euro bezahlen musste, sind es jetzt fast 26 Euro mehr. Teurer wird es auch für einen Gewerbebetrieb im Rosenheimer Norden. Statt 26608 Euro, fällt in diesem Jahr eine Grundsteuer von 28825 Euro an. Das sind Mehrkosten von rund 2217 Euro.
„Die Belastungen werden in der Regel von Eigentümern an ihre Mieter weitergegeben“, heißt es aus dem Rathaus. Das bestätigt auch Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbunds. „Die Grundsteuer darf nach wie vor vollständig auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies mietvertraglich über die Betriebskostenvereinbarung so vereinbart ist“, sagt sie auf OVB-Anfrage.
Mieterbund fordert
Katalog-Änderung
Somit können Eigentümer ihr zufolge auch höhere Grundsteuersätze im Zuge der Reform vollständig auf ihre Mieter umlegen. Es ist einer der Gründe, warum sich der Deutsche Mieterbund dafür ausspricht, die Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten zu streichen, sodass sie nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf.
Zumal es nicht nur die Grundsteuer ist, die teurer wird. Auch die Müllgebühren hat die Stadt angezogen. So kostete die Leerung einer 40-Liter-Tonne bisher 69,72 Euro. Seit dem 1. Januar 2024 liegen die Kosten bei 84,84 Euro. Für den Innenstadtbereich steigen die Kosten für eine 40-Liter-Tonne von 137,16 auf 164,28 Euro. Die Rosenheimerin hat für das Mehrfamilienhaus an der Hubertusstraße eine 80-Liter-Tonne. Während die Kosten bisher bei 206,88 Euro lagen, muss sie jetzt eine jährliche Gebühr von 249,12 Euro zahlen. Gründe für die Erhöhung der Müllgebühren gibt es einige. So ist nicht nur das Müllvolumen aus den Haustonnen leicht gestiegen, auch die Kosten für die Verbrennung von Haus- und Sperrmüll sind teurer geworden.
Teuerung auch bei
Straßenreinigung
Mehr Geld müssen die Rosenheimer auch für die Straßenreinigung einplanen. So steigt die Gebühr für die Reinigungsklasse vier – also dort, wo täglich gereinigt wird – pro Frontmeter des Grundstücks um 32 Prozent an. Das entspricht rund 3,74 Euro. Insgesamt muss die Rosenheimerin in diesem Jahr für Steuern, Müll und Straßenreinigungskosten also deutliche Mehrkosten einplanen. „Die muss ich an meine Mieter weitergeben“, sagt sie. Wie hoch die jeweiligen Nebenkostenabrechnungen ausfallen, wird sich frühestens zum Ende des Jahres herausstellen. Bis dahin wird die Rosenheimerin wohl noch den ein oder anderen zusätzlichen Brief von der Stadt erhalten.