Traunstein/Waging – Wegen einer „Volksverhetzung“ durch einen gelben Davidstern mit dem Aufdruck „ungeimpft“ blieb es kürzlich in einer Berufungsverhandlung der Dritten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Thomas Mayer bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro – also von insgesamt 1800 Euro – für eine inzwischen 59-Jährige aus Waging.
Impfgegnerin nahm Button bei Demo ab
Das Landgericht wies die Berufungen sowohl der Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichts Traunstein jeweils kostenpflichtig zurück.
Die Angeklagte war nach ihren Worten aus gesundheitlichen Gründen Impfgegnerin. Sie wollte am 29. Januar 2022 an der Veranstaltung „Schluss mit Corona-Maßnahmen – Wiederherstellung der Grund- und Freiheitsrechte“ auf dem Festplatzgelände in Traunstein teilnehmen. Noch vor Beginn der eigentlichen Demo am Festplatz bemerkte ein Beamter der Polizeiinspektion Traunstein an der Frau einen Button mit einem gelben sechszackigen Davidstern und dem Aufdruck „ungeimpft“, dazu eine neongelbe Armbinde mit der gleichen Aufschrift. Die 59-Jährige war damals sofort bereit, den verbotenen Anstecker abzunehmen und der Polizei auszuhändigen.
Der Fall mündete in einer Strafanzeige mit der Folge eines Strafbefehls des Amtsgerichts. Darin hieß es sinngemäß, eine Covid-Impfung stehe in keinem Zusammenhang mit der Judenverfolgung im Dritten Reich. Impfgegner hätten mit keinerlei staatlichen Maßnahmen ähnlich der Deportation und Ermordung von Juden unter Herrschaft des Nationalsozialismus zu rechnen. Der Davidstern mit der Aufschrift „ungeimpft“ sei geeignet, den Holocaust mit systematischem Völkermord in Europa zwischen 1941 und 1945 an rund sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens zu verharmlosen.
Staatsanwaltschaft war Strafe zu niedrig
Gegen den Strafbefehl legte die Wagingerin Einspruch ein. Nach der Verurteilung durch das Amtsgericht im Mai 2023 zog sie in Berufung zum Landgericht. Der Staatsanwaltschaft war die erstinstanzliche Strafe zu niedrig ausgefallen. Deshalb focht auch sie die Entscheidung an.
Verteidigerin Helena Mühle-Stein aus Unterwössen plädierte vor dem Landgericht auf Freispruch ihrer Mandantin, während Staatsanwalt Dr. Gregor Stallinger eine Freiheitsstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro, also von insgesamt 3600 Euro, beantragte. Vorsitzender Richter Thomas Mayer bestätigte im Urteil den Schuldspruch einer Volksverhetzung durch den Button und beließ es bei der Erststrafe. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist offen.