Angetrunkene Engel, Geister und Roboter

von Redaktion

Polizei zieht nach dem Fasching Bilanz

Rosenheim – Als „durchaus erforderlich“ bezeichnete Polizeihauptkommissarin Karin Walter die Maßnahmen rund um die Faschingstage 2024. Die Leiterin der Polizeiinspektion in Brannenburg kennt das verlängerte Wochenende bis zum Faschingsdienstag und war dementsprechend vorbereitet. Zusammen mit der Verkehrspolizei Rosenheim sowie dem Einsatzzug der zentralen Ergänzungsdienste gab es diverse Kontrollen, um das Narrentreiben im Rahmen zu halten.

Vernünftige und Unbelehrbare unterwegs

Doch laut Walter schienen die meisten Feierwütigen rund ums Inntal heuer durchaus vernünftig gewesen zu sein. „Es wurden viele Fahrgemeinschaften gebildet und sich größtenteils an die Regeln gehalten”, bilanziert die Polizeichefin. Doch natürlich gebe es immer wieder „Unbelehrbare”. Vor allem die Promillegrenze wurde gerissen. So ist etwa ein 27-jähriger Kolbermoorer am Sonntag gegen 2.45 Uhr in Brannenburg mit einem Wert von deutlich mehr als 0,5 Promille angehalten worden. Er musste 500 Euro Bußgeld zahlen, zwei Punkte in Flensburg in Kauf nehmen und bekam zudem einen Monat Fahrverbot.

11551 Kontrollen – „Rekord“ 2,78 Promille

Der 27-Jährige steht dabei stellvertretend für 11551 Fahrer, die bei den Faschingskontrollen in der Region rund um Rosenheim in den vergangenen vier Wochen von der Polizei gestoppt wurden. 237 davon wurden im Inntal kontrolliert. Insgesamt fielen laut Polizei 137 Tests auf Alkohol oder Drogen positiv aus. „Der absolute Spitzenwert lag heuer bei erschreckenden 2,78 Promille”, heißt es vonseiten der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. In der Region Rosenheim lag der „Rekord” bei 1,94 Promille.

Nicht alle Vergehen von Narren begangen

Doch nicht alle Alkoholverstöße haben automatisch mit Fasching zu tun, wie die Polizei betont. So hatte beispielsweise ein 33-jähriger Autofahrer in Bad Feilnbach auch ohne Faschingsfeier 1,1 Promille Alkohol im Blut. Ihm wurde der Führerschein entzogen, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer eingeleitet. Laut Bußgeldkatalog kommt eine Strafe im vierstelligen Bereich auf den Mann zu. Der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg.

Verkleidungen bleiben unproblematisch

Womit die Beamten in diesem Jahr wenig zu tun hatten, waren Gefährdungen durch diverse Verkleidungen. „Natürlich kennen wir das Phänomen von Masken, Engelsflügel oder Roboterarmen, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken“, sagt Walter. Ihr sei jedoch nicht bekannt, dass es in der Region heuer zu einem solchen Vorfall gekommen wäre.

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