Regierung genehmigt Ausbau der A8

von Redaktion

Rosenheim – Salzburg wird sechsstreifig

München/Rosenheim – Die Regierung von Oberbayern hat den Ausbau der A8 zwischen Achenmühle und Bernauer Berg genehmigt. Wie die Autobahn GmbH mitteilt, wurde der Antrag für den sechsstreifigen Ausbau zwischen Rosenheim und Salzburg genehmigt. Das umfasst auch den Umbau der Anschlussstelle Frasdorf und den Neubau der Prientalbrücke. „Dieser Planfeststellungsbeschluss ist ein erster Meilenstein für den dringend notwendigen Ausbau der Autobahn und ein großer Erfolg für unseren Planungsdialog“, so die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig. Sie hatte sich seit Jahren massiv für diesen Dialog eingesetzt und viele Gespräche mit Gemeinden, Anwohnern und Bürgerinitiativen geführt.

Verkehrsfluss und Sicherheit verbessern

Ziel des Ausbaus ist es, die Leistungsfähigkeit sowie die Verkehrsqualität und -sicherheit zu erhöhen und den Immissionsschutz zu verbessern. Das rund 7,8 Kilometer lange Teilstück beginnt in Höhe der Ortschaften Unteracherting/Daxa und schließt bei Hötzing/Gröben an den weiteren Planungsabschnitt zwischen Bernauer Berg und Anschlussstelle Felden an. Die Regierung von Oberbayern hat die Stellungnahmen von 31 Behörden, weiteren Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Umweltvereinigungen sowie mehrere hundert Einwendungen von Privatpersonen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Diese betrafen insbesondere Fragen der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, des Gewässer- und Immissionsschutzes sowie der Inanspruchnahme privater Grundstücke.

Maßnahmen zum Naturschutz geplant

Zum Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft werden naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss liegt nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Gemeinden Raubling, Neubeuern, Rohrdorf, Frasdorf, Flintsbach und Nußdorf zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Er ist zudem im Internet auf https://s.bayern.de/a8-achenmuehle ab Montag, 4. März, abrufbar.

Sollten keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen obliegt der Autobahn GmbH des Bundes.

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