Aschau/Traunstein – Der Angeklagte ging nicht, er wurde geschoben. Sebastian T. war in der JVA Traunstein gestolpert, hatte sich eine Knieverletzung zugezogen. Er wurde daher im Rollstuhl vom Polizeitransporter zu seinem Platz im Großen Saal des Landgerichts Traunstein gebracht. Was war sonst anders am Tag 32 des Mordprozesses um den gewaltsamen Tod von Hanna W. in Aschau? Kurz war er, sehr kurz. Und kühl. Noch kühler als sonst schon – nach dem abgelehnten Befangenheitsantrag gegen Richterin Jacqueline Aßbichler und ihre zwei Richter-Kollegen vermutlich nicht weiter verwunderlich.
Zwischentöne
bestimmen den Tag
Verteidigerin Regina Rick sprach dann auch nochmals mit einem Unterton von Spott von der „Traunsteiner Rechtsauffassung“ und sagte vorher, dass der Bundesgerichtshof da womöglich anderer Ansicht sein werde. Eine kaum verhüllte Ankündigung, dass die Verteidigung im Falle einer Verurteilung Revision einlegen werde.
Das Gericht wiederum ersparte den Besuchern, Beobachtern und Prozessbeteiligten die Verlesung der Begründung für die Ablehnung des Befangenheitsantrags. Der E-Mail-Austausch zwischen Richterin und Staatsanwalt gebe nicht Anlass zur Sorge, dass Aßbichler befangen sei. Die Richterin hatte kurz nach der Korrespondenz in der Verhandlung einen sogenannten rechtlichen Hinweis gegeben: Im Falle einer Verurteilung stehe nunmehr auch gefährliche Körperverletzung plus Mord im Raum. Ein wechselseitiger Austausch zwischen Richter und Staatsanwalt sei nach der Strafprozessordnung angebracht, so lässt sich die Begründung zusammenfassen. Interessant ist die Begründung aber doch, weil sich im E-Mail-Verkehr zwischen Richterin Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler eben die Schilderung findet, wie sich Fiedler den Ablauf der mutmaßlichen Gewalttat vorstellt: mit einem Angeklagten, der sich wegen Streits mit seinen Eltern unter Druck sieht und diesen Druck beim Joggen abbauen will. Der aber auch deswegen laufen geht, weil er „leicht bekleidete Frauen“ zu sehen hofft. Die Pornos, die er konsumiert habe, würden diesen Druck belegen. Hanna sei er aus „sexuellem Interesse“ angegangen. In der Folge seien die Verletzungen entstanden, die Wunden am Kopf, die gebrochenen Schulterdächer. Danach habe der Angeklagte realisiert, was er angerichtet habe. Und so soll er die bewusstlose Hanna am 3. Oktober 2022 gegen 2.32 Uhr ins Wasser des reißenden Bärbachs geworfen haben, wo sie ertrank. Der Staatsanwalt wird seine Version womöglich bald erläutern. Der Prozess um Hannas gewaltsamen Tod geht, wenn man vom Verlauf des 32. Tags ausgehen kann, dem Ende zu. Das Gericht lehnte drei weitere Beweisanträge der Verteidigung ab, mit kühler Präzision, die Nebenklägeranwalt Walter Holderle als „diametral entgegengesetzt“ zur handwerklichen Beschaffenheit mancher Anträge der Verteidigung bezeichnete.
Prozess könnte sich
dem Ende nähern
Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl sagte, dass er davon ausgehe, dass die Verteidigung keine weiteren Beweisanträge mehr stelle. Damit wären nun noch sieben Beweisanträge abzuarbeiten. Wenn nicht noch ein Gutachter geladen werden muss, geht der Prozess damit auf die Schlussgrade. Die nächsten Verhandlungstage sollten am 5. und am 14. März stattfinden, falls möglich auch am 12. März. Das Gericht ist nicht nur von Beweisanträgen abhängig – es geht auch darum, dass Räume verfügbar sind. Und dass die Verteidiger nicht in anderen Prozessen gebunden sind.