Klage gegen Erzbischof Georg Gänswein am Landgericht in Traunstein

von Redaktion

Wendung im Missbrauchsprozess um Joseph Ratzinger – Berliner Anwalt nimmt Sekretär des ehemaligen Papstes ins Visier – Das sind die Vorwürfe

Traunstein – Es war still geworden um Erzbischof Georg Gänswein, den ehemaligen Sekretär des 2022 verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Sein Verhältnis mit Papst Franziskus gilt als zerrüttet, Gänswein war aus dem Vatikan verbannt worden und in seine Heimatdiözese Freiburg gezogen. Italienische Medien hatten kürzlich berichtet, dass Gänswein demnächst als päpstlicher Botschafter ins Baltikum geschickt werden solle. Nun holt jedoch Rechtsanwalt Andreas Schulz zum juristischen Schlag gegen Georg Gänswein aus. Der Jurist teilte dem OVB mit, gegen Gänswein in Traunstein und in Essen geklagt zu haben. Damit wird Gänswein in den Traunsteiner Missbrauchsprozess gegen die katholische Kirche und Joseph Ratzinger gezogen. Der „Fall Ratzinger“ hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Ratzinger soll lange vor seiner Wahl zum Papst Mitverantwortung an Missbrauchstaten eines Priesters auf sich geladen haben. Eine Mitverantwortung hat das Landgericht bereits festgestellt.

350000 Euro Schmerzensgeld

Passiert sein soll das in seiner Zeit als Erzbischof von München und Freising. Ratzinger nahm offenbar an einer Sitzung teil, in der ein fataler Entschluss fiel.

In der Folge des Treffens wurde der des Missbrauchs verdächtige Priester Peter H. aus Nordrhein-Westfalen nach Oberbayern versetzt. Als Gemeindepfarrer in Garching missbrauchte H. Andreas Perr. Der fordert nun in Traunstein vom Papst, beziehungsweise seinen Erben, von der Kirche sowie vom Missbrauchspfarrer selbst insgesamt 350000 Euro Schmerzensgeld. Und Anwalt Schulz vertritt Andreas Perr vor Gericht.

Nun auch gegen Georg Gänswein. Andreas Perr habe durch den Rechtsanwalt Schulz dem langjährigen Vertrauten und Privatsekretär des verstorbenen Papstes im Rahmen seiner Klage auf Schmerzensgeld „den Streit verkündet“, teilte Schulz mit.

„Der Streitverkündete Gänswein“ habe fest an der Seite des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. gestanden, „insbesondere auch, als dieser selbst in die Spirale der Missbrauchstaten des Priesters H. geriet“, heißt es in einem Schreiben des Anwalts an das Landgericht Traunstein, das Schulz unter anderem dem Rechercheteam von „Correctiv“ zugänglich machte. Gänswein sei in die „Vertuschungs- und Einschüchterungskampagne“ zum Schutz des Papstes eingebunden gewesen. Der Erzbischof habe quasi die Rolle eines „Geheimdienstkoordinators“ gespielt.

Auch in Essen geht‘s um Vertuschung

Eine Amtshaftungsklage hat Andreas Schulz außerdem gegen das Bistum Essen am Landgericht Essen eingereicht, und zwar im Namen von Wilfried Fesselmann. Fesselmann wurde von Peter H. missbraucht, als dieser in Essen eingesetzt war. Steht mit den beiden Verfahren die Entsendung Gänsweins nach Vilnius auf der Kippe? Das dürfte sich an den Landgerichten in Traunstein und in Essen zeigen. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Beobachtungen, die die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl bei den Recherchen zu ihren Gutachten zu zahllosen Missbrauchsfällen in der Diözese München-Freising machte.

„Er hat massiv versucht, sich einzumischen“, sagte der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wastl dem OVB damals in einem Exklusivinterview. Michael Weiser

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