Urteil im „Horrorstall“-Prozess

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern, Dr. Markus Frank und Harald Baumgärtl. Foto Weiser
Im Prozess um den „Horrorstall von Rimsting“ ist das Urteil gefallen: Der Landwirt wurde am Amtsgericht Rosenheim wegen Tierquälerei und -tötung durch Unterlassung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Gutachter schilderte am Amtsgericht Rosenheim eindrucksvoll, wie der Landwirt in die Katastrophe stolperte.
Rimsting/Rosenheim – Am Ende eines langen Niedergangs stand die „Katastrophe“, wie Gutachter Dr. Rupert Müller am Amtsgericht Rosenheim sagte: Weil ein Bauer in Rimsting die Kontrolle über sein Leben verlor, erlitten Tiere großes Leid. 33 Rinder lagen verendet im Stall, manche von ihnen verwesten be