Urteil im „Horrorstall“-Prozess

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern, Dr. Markus Frank und Harald Baumgärtl. Foto Weiser

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern, Dr. Markus Frank und Harald Baumgärtl. Foto Weiser

Im Prozess um den „Horrorstall von Rimsting“ ist das Urteil gefallen: Der Landwirt wurde am Amtsgericht Rosenheim wegen Tierquälerei und -tötung durch Unterlassung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Gutachter schilderte am Amtsgericht Rosenheim eindrucksvoll, wie der Landwirt in die Katastrophe stolperte.

von Michael Weiser

Rimsting/Rosenheim – Am Ende eines langen Niedergangs stand die „Katastrophe“, wie Gutachter Dr. Rupert Müller am Amtsgericht Rosenheim sagte: Weil ein Bauer in Rimsting die Kontrolle über sein Leben verlor, erlitten Tiere großes Leid. 33 Rinder lagen verendet im Stall, manche von ihnen verwesten be

Samstag, 13. September 2025

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