Rosenheim/Landkreis – Den Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zur Zusammenlegung von Stadt und Landkreis haben Mitglieder des Rosenheimer Kreistags nun mehrheitlich abgelehnt. Grundsätzlich sieht die Gemeindeordnung die Möglichkeit einer Eingliederung kreisfreier Städte in einen Landkreis vor. Allerdings wird ein solches Eingliederungsverfahren ungeachtet möglicher
Vor- und Nachteile nur auf Antrag einer kreisfreien Stadt oder von Amts wegen durch die Staatsregierung eingeleitet. Landrat Otto Lederer begründete die Entscheidung: „Hintergrund ist, dass der Landkreis gar nicht berechtigt ist, diesen Antrag durchzuführen. Zuständig wäre
entweder die Staatsregierung oder die Stadt Rosenheim.“ Den Antrag hatte Kreisrat Dr. Klaus Rosellen (Die Linke) gestellt.