München/Rosenheim/Wasserburg – Am Abend des 23. April soll sich in einer Parkanlage in der Münchner Innenstadt – womöglich im Englischen Garten oder am Isartor – ein Raubüberfall auf zwei Jugendliche ereignet haben, wobei ein 17-Jähriger eine Verletzung am Bein erlitten haben soll.
Nach seinen Angaben seien sie von drei Tätern angesprochen worden, unter Vorhalt von Schusswaffen bedroht und zur Herausgabe der Wertsachen aufgefordert worden sein. Während der 17-Jährige gegen eine Hauswand gedrückt worden sei, habe sich ein Schuss gelöst und eine Verletzung am Bein verursacht.
Ein Schuss ist gefallen
– Die Frage ist: Wo?
Der 17-Jährige habe daraufhin seinen Vater kontaktiert und sich in ein Krankenhaus im Landkreis Rosenheim begeben. Im Nachgang erstatteten sie Anzeige bei der Polizeiinspektion Wasserburg am Inn. Michael Marienwald, Polizei-Pressesprecher des Präsidiums München, kann bestätigen, dass der Fall nebulös wirkt: „Es mag seltsam klingen, dass der zur Anzeige gebrachte Überfall in München in einer Parkanlage, die wir nicht näher kennen, in Begleitung eines Freundes oder Bekannten, von dem wir zu Beginn nur den Vornamen kannten, allein auf den Aussagen des 17-Jährigen basiert.“
Natürlich versuche die Kripo die Wahrheit herauszufinden und was genau vorgefallen sein könnte. Dabei dreht es sich auch um die zentrale Frage, ob es je ein Raubdelikt in München gegeben hat.
Auf den sogleich gestarteten Zeugenaufruf habe sich auch mehrere Tage nach der mutmaßlichen Tat niemand gemeldet, was durchaus als eigenartig eingestuft werde. Denn: Einen Schuss hätte man in der belebten Großstadt an einem frühen Dienstagabend wahrgenommen, vermutet Marienwald. Der 17-Jährige mit Wohnsitz im Kreis Rosenheim wird wohl eine Narbe davontragen: Die Haut war aufgeplatzt, musste genäht werden. Ein Projektil sei nicht in den Körper eingedrungen, weswegen die Kripo München, die die Ermittlungen in dem Fall von der PI Wasserburg übernommen hat, von einer Gas- oder Schreckschusspistole ausgeht. Bei dem Opfer selbst und auch seiner Begleitung seien keine Waffen gefunden worden. „Inzwischen wissen wir, wer der bis dato unbekannte Freund war. Sie erzählen beide die identische Geschichte“, fährt der Polizei-Sprecher fort.
In den Aussagen
fehlen viele Details
Ein Indiz für die Beamten, dass die Geschichte mit ihren „dubiosen Aussagen“ falsch sein könnte: „Die zwei wurden nirgends gesehen, konnten zu Details keine Angaben machen. Wir gehen davon aus, dass sie zu dem Zeitpunkt nicht in München waren. Wo genau sie waren und was passiert ist, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.“
Sollte sich im Extremfall herausstellen, dass die Erzählungen frei erfunden sein sollten, so könnten auf die Jugendlichen Kostenrechnungen zukommen – für die Polizeiarbeit, die dadurch ins Rollen gebracht wurde. Bei Falschaussagen käme zudem Vortäuschung einer Straftat als Delikt infrage. Inwiefern sie dann jugendstrafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten, müsse die Staatsanwaltschaft klären.
Sie ist zwar nicht meldepflichtig, eine Schreckschusswaffe darf jedoch nur mit sich tragen, wer einen kleinen Waffenschein besitzt. Trotzdem ist das Schießen in der Öffentlichkeit verboten. Ohne diese Erlaubnis ist der Besitz ebenso verboten und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Vor allem, wenn die Waffe für einen Angriff benutzt wird oder – wie in diesem Fall – ein Raubdelikt mit schwerer Körperverletzung als Folge angezeigt wurde. Marina Birkhof