Wo ist das kostbare Brustkreuz?

von Redaktion

Im Juni 2023 wurde das Brustkreuz von Benedikt XVI. aus einer Nische in der Traunsteiner Stadtkirche St. Oswald gestohlen. Nun wurde der Täter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ob das wertvolle Pektorale wieder nach Traunstein zurückkehrt, ist allerdings ungewiss.

Traunstein – Sensation im Fall des Mitte Juni 2023 verschwundenen Brustkreuzes von Ex-Papst Benedikt XVI.: Das wertvolle Stück wird möglicherweise zurückkehren in die Stadtkirche St. Oswald in Traunstein.

Einen 53-Jährigen aus Tschechien verurteilte das Schöffengericht Traunstein mit Richterin Barbara Dallmayer gestern wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Er hatte das wertvolle Pektorale gestohlen und es einem „vertrauenswürdigen Bekannten“ zur Aufbewahrung übergeben. Er sei bereit, den Bekannten zu bitten, die Kostbarkeit schnellstmöglich zurückzuerstatten. Trotz stundenlanger Telefonate gab es aber bis Ende des Prozesses kein greifbares Ergebnis.

Kreuz ist mindestens
50000 Euro wert

Das vergoldete Silberkreuz mit diversen Edelsteinen ist etwa zehn bis 15 Zentimeter groß und besitzt einen Wert von „mindestens 50000 Euro“, wie der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, in der geständigen Einlassung namens seines Mandanten ausführte. Das Pektorale befand sich in einer Mauernische der Kirche, die mit Plexiglas geschützt war. Mit einem Aluminiumschild hebelte der Täter die Scheibe am 19. Juni 2023 auf und verschwand unerkannt mit der Beute.

Außerdem brach er noch einen kleinen Zeitschriftenstand in dem Gotteshaus auf und entwendete den Inhalt einer Geldkassette – wohl nur Kleingeld. Der Sachschaden belief sich auf insgesamt mehr als 2000 Euro gemäß Anklage von Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling.

Das kostbare Pektorale war lange Zeit verschollen. Den allerersten Hinweis auf den Verbleib lieferte jetzt Anwalt Vogel in der Verteidigererklärung vor dem Schöffengericht. Demnach wusste der 53-Jährige nichts über den materiellen und ideellen Wert des Brustkreuzes, das der damals emeritierte Papst Ende 2020, also noch zu Lebzeiten, seiner einstigen Heimatpfarrei übereignet hatte. Nach dem Diebstahl am 19. Juni 2023 untertags wollte der Angeklagte das Kreuz einem Hehler verkaufen. Der Interessent bot ihm gerade mal 18 Euro – weil er es für unecht hielt. Dafür jedoch wollte der Tscheche das Stück nicht hergeben.

Erst durch Medienberichte erfuhr er, um was es sich bei der Beute überhaupt handelte. Der Anwalt dazu: „Mein Mandant übergab das Brustkreuz einem Bekannten. Dieser müsste es noch immer haben. Allerdings hatte der Angeklagte in seiner zehnmonatigen Untersuchungshaft keinen Kontakt mit dem Mann. Er ist bereit, ihn anzurufen. Der Bekannte würde das Kreuz dann umgehend zu einer Polizeidienststelle bringen.“

Der 53-Jährige war am 18. August 2023 in Tschechien festgenommen worden – aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Traunstein, Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ erwirkten internationalen Haftbefehls. Nach etwa einem Monat Auslieferungshaft in Tschechien wurde der 53-Jährige im September 2023 an die bayerische Justiz überstellt.

In Darmstadt verbüßt der mehrfach in europäischen Ländern wegen Eigentumsdelikten vorbestrafte Angeklagte seit Mitte Oktober 2023 eine Strafhaft in anderer Sache. Im Februar 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen den Tatverdächtigen wegen zwei Fällen des Diebstahls in besonders schwerem Fall und Sachbeschädigung.

Der Pfarrer hatte an jenem Nachmittag einen Friseurtermin. Als er gegen 17 Uhr die Kirche durch das Südportal betrat, „zog ihn etwas nach hinten in die Kirche“: „Ich sah ein verbogenes Aluschild. Ich schaue in die Vitrine. Das Kreuz ist weg.“ Postwendend habe er die Polizei angerufen und den Kirchenpfleger informiert.

Der reine Materialwert des Pektorales im Barockstil liegt nach Worten des Pfarrers bei 800 bis 1000 Euro. Der ideelle Wert sei jedoch „viel größer“. Der frühere Papst habe es der Pfarrei geschenkt: „So viele Geschenke dieser Art gibt es nicht.“ Benedikt XVI. sei mit mehreren Personen in Traunstein in Kontakt gestanden, manche hätten ihn in Rom besucht. Ein Schöffe merkte an: „Ein Kreuz vom Papst ist etwas Großartiges.“ Der Geistliche ergänzte, bei Kirchenführungen sei immer auf das Brustkreuz hingewiesen worden. Er selbst habe nach dem Diebstahl ein Foto davon in die Nische gehängt und dazu geschrieben, er hoffe, das Kreuz werde wieder auftauchen.

Fingerabdrücke des
Angeklagten gesichert

Über die Ermittlungen der Abteilung Kunstfahndung am Bayerischen Landeskriminalamt berichtete der zuständige Sachbearbeiter. An dem Aluschild und an Schubladen seien Fingerabdrücke des Angeklagten gesichert worden, an den Magneten der Tafel auch Genspuren. Der 53-Jährige habe in einer Vernehmung lediglich bestätigt, mal in Traunstein, auch am Stadtplatz, gewesen zu sein. Sonst habe er geschwiegen. Das Kunstobjekt sei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben worden, unter anderem in Auktionshäusern in London. Große Sorge habe gemacht, dass das Brustkreuz eingeschmolzen worden sei, meinte der 54-Jährige. Das Pektorale hätte auf dem Sammlermarkt einen fünf- bis sechsstelligen Betrag gebracht, so der LKA-Mitarbeiter. Durch die internationale Ausschreibung hätte es aber legal nicht mehr verwertet werden können.

Zahllose einschlägige
Vorstrafen

Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling plädierte auf eine dreijährige Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen liege zwischen drei Monaten und zehn Jahren Haft. Strafmildernd wirke das Geständnis. Aber auch durch die Fingerabdrücke und die Genspuren hätte der Diebstahl bewiesen werden können. Strafverschärfend seien die zahllosen einschlägigen Vorstrafen zu sehen, in Tschechien 24, ein Dutzend in Deutschland und weitere in anderen Ländern. Der Wert des Brustkreuzes müsse hoch angesetzt werden.

Eine andere Meinung vertrat Verteidiger Michael Vogel. Der 53-Jährige habe sich mehr als dilettantisch verhalten, bei Publikumsverkehr in eine Kirche zu gehen und ein derart wertvolles Kreuz zu stehlen. Der Anwalt zeigte sich „hundertprozentig“ überzeugt, das Pektorale komme zurück. Sein Mandant habe strafmilderndes „ernsthaftes Bemühen“ um die Rückgabe gezeigt. Ein Jahr Haft sei ausreichend, so Vogel.

Im Urteil unterstrich Richterin Barbara Dallmayer, sie hege „gewisse Zweifel, ob das Kreuz wieder auftaucht“. Dem Schöffengericht sei das Vorleben des Angeklagten „ganz negativ aufgestoßen“: „Sie sind quasi Ihr ganzes Leben wie ein reisender Krimineller durch Europa gezogen.“ Das Pektorale besitze einen „erheblichen ideellen Wert“. Das Gericht sei überzeugt, der Angeklagte habe bei dem Diebstahl den ideellen Wert des Objekts erkannt.

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