Traunstein – Gegen einen 43-jährigen Drogendealer aus München verhängte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler kürzlich wegen mehrerer massiver Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Der Angeklagte hatte im gesamten oberbayerischen Raum mit Marihuana, Haschisch und Kokain gemäß Anklage einen Umsatz von über einer Million Euro erzielt. Den gesetzlichen Wertersatz fixierte die Kammer mit 826000 Euro.
Enorme Menge an
Betäubungsmitteln
Das Gericht verurteilte den geständigen Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie auch – nach dem neuen Gesetz – wegen verbotenem Handeltreibens mit Cannabis, ebenfalls in nicht geringer Menge. Der Vorsitzende Richter hob heraus, das Geständnis des 43-Jährigen habe die Beweisaufnahme erheblich verkürzt. Nicht jeder Einzelfall habe aufgeklärt werden müssen.
Der in einer Verständigung über die Strafspanne im Fall eines vollen Geständnisses eingeräumte Sachverhalt sei anhand umfangreicher Notizen des Mannes und zahlreicher Chats überprüft worden. Dazu Volker Ziegler: „Wir haben die Überzeugung gewonnen, dass der Angeklagte die Taten wie geschildert begangen hat.“
Bei der Berechnung der Umsätze mit den enormen Mengen an Betäubungsmitteln seien Abweichungen möglich. Deshalb habe die Kammer die Berechnung zugunsten des Angeklagten vorgenommen.
Geständnis als
„Pluspunkt“
Dabei seien nur Gelder berücksichtigt worden, die der 43-Jährige tatsächlich in Händen hatte, gescheiterte Geschäfte jedoch nicht. Das Geständnis habe sehr geholfen und sei ein gewichtiger Pluspunkt, betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Andererseits sei der 43-Jährige einschlägig vorbestraft und sogar nach Haftstrafen schnell rückfällig geworden. Eine Unterbringung zum Entzug habe die Kammer nicht angeordnet, fehle es doch nach den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen an den Voraussetzungen.
Staatsanwalt Nils Wewer hatte auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren plädiert und eine Unterbringung zurückgewiesen. Die Verteidiger Santosh Gupta aus München und Gabriele Sachse aus Rosenheim hatten eine möglichst niedrige Haftstrafe beantragt. Die Anwälte beharrten darauf, ihr Mandant habe Suchtprobleme und müsse in einer Fachklinik untergebracht werden. Monika Kretzmer-Diepold