„Taxifahrer“ wieder ob Sextat angeklagt

In einem echten Taxi (Symbolbild) wäre der damals 17-Jährige sicher gewesen. Doch er unternahm eine private „Taxifahrt“ mit dem 43-jährigen Angeklagten. Dieser soll ihn dann vergewaltigt haben. Foto dpa

In einem echten Taxi (Symbolbild) wäre der damals 17-Jährige sicher gewesen. Doch er unternahm eine private „Taxifahrt“ mit dem 43-jährigen Angeklagten. Dieser soll ihn dann vergewaltigt haben. Foto dpa

Einschlägig Vorbestrafter soll 17-Jährigen nach Weinfest vergewaltigt haben

von Monika Kretzmer-Diepold

Traunstein/Grabenstätt – Ein weiteres Mal muss sich ein 43-Jähriger aus Bergen vor einem Traunsteiner Gericht wegen einer Sextat an einem alkoholisierten jungen Mann verantworten. Er soll als „Taxifahrer ohne Taxischein“ im August 2023 seine Dienste offeriert und einen damals 17-Jährigen nach dem We

Samstag, 13. September 2025

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