Traunstein/Grabenstätt – Ein 43-Jähriger aus Bergen soll ein weiteres Mal als inoffizieller „Taxifahrer“ einen erheblich alkoholisierten jungen Mann sexuell missbraucht haben. Wegen Übergriffen an drei Opfern in Traunstein 2022 vorbestraft durch das Amtsgericht Traunstein und deshalb noch unter offener Bewährung stehend, soll er den jetzigen mutmaßlichen Geschädigten (17) im August 2023 sogar vergewaltigt haben. Ob die Vorwürfe der Staatsanwältinnen Helena Neumeier und Franziska Mitterer zutreffen, prüft derzeit die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune. Mit den Plädoyers und dem Urteil wird am heutigen Mittwoch gerechnet.
Der Angeklagte und der 17-Jährige kannten sich nicht. Der junge Mann war mit Freunden am 11. August 2023 ab 20 Uhr auf dem Weinfest in Grabenstätt und trank eine Menge Alkohol. Seine Bekannten machten sich gegen 1 Uhr auf den Heimweg. Der 17-Jährige wollte noch bleiben und später mit einer Mädelsgruppe heimfahren. Nach dem Austreten fand er die Frauen nicht mehr. Er telefonierte vergeblich und kam auf die Idee, bei einer Freundin in Übersee zu übernachten.
Den Täter zur
Rede gestellt
Der Angeklagte sprach den offenbar nach etwas Suchenden an und offerierte seine Dienste. In Übersee öffnete dem 17-Jährigen niemand. Da soll der 43-Jährige angeboten haben, dass er bei ihm schlafen könne. Dort soll es morgens gegen 8.30 Uhr zu der Vergewaltigung gekommen sein. Dann chauffierte der Angeklagte den Jungen zu dessen Vater, dem sich der Sohn offenbarte.
Der 55-Jährige dazu im Zeugenstand: „Er war total durcheinander. Ich konnte es zunächst nicht einordnen, war selbst überfordert durch die Situation. Dann ist mir klar geworden, dass da etwas gar nicht stimmt.“ An anderer Stelle meinte der Vater: „Es musste etwas Fürchterliches passiert sein.“ Zunächst habe er gedacht, der Bub solle sich beruhigen. Seine Schwester aber habe geraten, sofort Anzeige bei der Polizei in Traunstein zu erstatten.
Unterwegs hätten er und sein Sohn das Fahrzeug des 43-Jährigen entdeckt, es verfolgt und den Fahrer zur Rede gestellt. „Ich wollte wissen, wo der wohnt“, so der 55-Jährige. Der 43-Jährige rückte seine Daten heraus und meinte, er habe sich nur um den 17-Jährigen „gekümmert“.
Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag das äußere Geschehen eingeräumt. Verteidiger Michael Vogel aus Traunstein erklärte, sein Mandant habe dem Jugendlichen jedoch sexuell nichts angetan.
Professor Dr. Oliver Peschel vom Rechtsmedizinischen Institut an der Uni München berichtete, weder im Urin noch im Blut des 17-Jährigen seien K.o.–Substanzen gefunden worden, auch keinerlei Betäubungsmittel oder Medikamente. Jedoch habe eine hohe Alkoholisierung vorgelegen. Dazu der Sachverständige: „Alkohol ist das weltweit häufigste K.o.-Mittel.“ Die denkbare Tatzeit liege zwischen frühestens 3 und spätestens 8.30 Uhr. Hell geworden sei es an dem Tag gegen 4.45 Uhr.
Gut zwei Promille
zum Tatzeitpunkt
Zum Hintergrund für diese Zeitangabe: Der 17-Jährige hatte in Erinnerung, bei dem sexuellen Vorfall sei es „gerade hell geworden“. Um diese Zeit habe die Alkoholisierung des jungen Mannes wahrscheinlich gut zwei Promille betragen. Wer an Werte über zwei Promille nicht gewöhnt sei, könne in eine tödliche Situation geraten. Erinnerungslücken und Filmrisse seien typisch für derartige Blutalkoholkonzentrationen. Der Alkohol beeinträchtige das Gehirn – „nicht nur motorisch, sondern auch hinsichtlich der Wahrnehmung von Ereignissen und der Erinnerung daran“. An wichtige Dinge könne man sich erinnern, nicht aber an Nebensächliches. Professor Dr. Peschel konstatierte: „Bei Schlaf plus hoher Alkoholisierung sind Willensbildung und Handlungsfähigkeit aufgehoben. Hochgradig besoffen und hochgradig müde – eine gewisse Wahrnehmung kann vorhanden sein, an die auch erinnert wird. Aber eine adäquate Reaktion ist nicht zu erwarten.“
Die Vermieterin des 43-Jährigen hörte den Angeklagten in jener Nacht gegen 1 Uhr nachts wegfahren. Wann er zurückgekehrt sei, wisse sie nicht. Am Morgen beobachtete sie, „wie er mit einem Kerl rausgegangen ist.“ Die Zeugin informierte, oft seien junge Männer zu dem Mieter gekommen. Sie seien aber „bestimmt über 18 Jahre alt“ gewesen. Der Angeklagte habe zu ihr gesagt: „Ich habe für Frauen nichts übrig.“ Frauenbesuch habe der 43-Jährige nicht gehabt, „aber bis zu zwei Männer im Zimmer“.
Der psychiatrische Gutachter Professor Dr. Norbert Nedopil aus München hatte die Aufgabe, zu prüfen, wieweit die Angaben des 17-Jährigen der Realität entsprechen. Das war schwierig, da die kurze und relativ pauschale Aussage nicht dafür ausreiche. Das Fazit des Professors: „Ich kann nicht sagen, dass es so war, aber auch nicht, dass es nicht so war.“ Die Plausibilität der Aussage zu bewerten, sei nicht sein Fachgebiet.
Ein 19-Jähriger, der einen Tag früher auf dem gleichen Weinfest war, hatte sich aufgrund der damaligen Berichte selbst bei der Polizei gemeldet. Gestern gab er an: „Der Angeklagte ist die ganze Zeit draußen rumgestanden und hat gewartet. Er fragte mich, wie alt ich bin. Es war ein bisschen komisch.“ Letzter Zeuge war am zweiten Prozesstag der Sachbearbeiter der Kripo Traunstein. Sein Bericht zu den Ermittlungen deckte sich mit dem Sachverhalt der Anklageschrift.