Amtsgericht zeigt harte Kante gegen Welpen-Quäler

von Redaktion

Zwei rumänische Staatsangehörige wegen Betrugs und quälerischer Tiermisshandlung verurteilt

Bernau/Rosenheim – Dieses Geschäftsmodell zahlte sich nicht aus: Ein 41-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau mit rumänischem Pass erhielten eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde – wegen Betrugs mit Hunde-Welpen. Nunmehr ist das Urteil rechtskräftig.

Es geht den Ganoven außerdem an den Geldbeutel: 7000 Euro werden eingezogen, außerdem wird ihnen für drei Jahre verboten, Handel mit Tieren zu treiben oder „berufsmäßigen Umgang“ mit ihnen zu haben. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein folgte das Gericht der rechtlichen Bewertung der Straftaten in vollem Umfang.

Nach den Ermittlungen der Polizeiinspektion Prien und der Staatsanwaltschaft Traunstein sowie den Feststellungen der Strafrichterin am Amtsgericht Rosenheim beschlossen die beiden Angeklagten im Herbst 2021, sich mit dem Verkauf von importierten Hundewelpen eine Einkommensquelle zu verschaffen. Zwischen November 2021 und Februar 2022 importierten sie 22 Hundewelpen der Rassen Malteser, Malteser-Bichon und Maltipoo, die teilweise unter acht Wochen alt waren und nicht über die vorgeschriebene Tollwutimpfung verfügten.

Die Welpen wurden in ihrer gemeinsamen Wohnung in Bernau untergebracht und anschließend in diversen Verkaufsportalen im Internet als zwölf Wochen alte, geimpfte, gechippte und entwurmte Welpen angeboten. So täuschten die beiden die Käufer. Die beiden Rumänen machten tatsächlich Kasse: 14 Welpen verkauften sie, 19300 Euro nahmen sie damit ein.

Zwei der Welpen waren schon bei der Übergabe an die Käufer schwer erkrankt. Sie verendeten wenige Tage später trotz tierärztlicher Behandlung. Deswegen wurden die Angeklagten auch wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt. Sie hatten nach Meinung des Gerichts die Leiden und Schmerzen der Welpen billigend in Kauf genommen.

Zugunsten der Angeklagten wurde berücksichtigt, dass sie nicht vorbestraft gewesen waren, ein Geständnis ablegten und den Schaden teilweise wiedergutgemacht hatten. Daher konnte die Vollstreckung der Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rosenheim und Traunstein verbinden mit dem Urteil auch eine quasi pädagogische Absicht. „Es ist schon ein herausgehobener Fall“, sagt Dr. Rainer Vietze, Sprecher der Traunsteiner Behörde. Der Hinweis, dass Tierquälerei kein Kavalerisdelikt sei, sondern mit Haft geahndet werden könne, sei ein „wichtiger Aspekt“.

Angaben über das Lebensalter von Hunden, ihre Unterbringung bei der Mutter und die Chippung seien wichtig, Falschangaben könnten als Betrug „im besonders schweren Fall“ angesehen werden.

Die Ermittlungsbehörden wollen aber auch potenzielle Hundekäufer sensibilisieren. Sie sollten, so die Hoffnung der Staatsanwälte, sich genau informieren und Angaben der Händler auch hinterfragen.

Michael Weiser

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