Rosenheim – Das Thema „Betreuungsrecht, Verfügungen, Vollmachten“ steht im Ruf, staubtrocken zu sein. Wie man sich dem Thema anders nähern kann, zeigte Stefan Scherer von der Betreuungsstelle im Landratsamt Rosenheim kürzlich beim Treffen der Seniorenbeauftragten aus den Kommunen. Witzig und informativ räumte er mit Falschinformationen auf und präsentierte das Thema verständlich.
„Es gibt keinen gleichen Fall“, sagte Stefan Scherer, auch wenn die rechtlichen Vorgaben für alle dieselben seien. Beispiel Patientenverfügung: „Sie ist etwas ganz Individuelles.“ Oder Betreuungsverfügung: „Der Ehepartner darf nichts entscheiden, wenn es nicht festgelegt ist.“ Wer soll im WorstCase-Fall, also wenn jemand nicht mehr selbst in der Lage ist, für sich zu sorgen, die Betreuung übernehmen? Diese Frage wird in der Betreuungsverfügung geklärt. Jeder sollte dies laut Scherer vorab klären. Wenn die Betreuung nicht geregelt ist, so erklärte Scherer, bedeute dies nicht automatisch, „dass ein fremder Betreuer vorgesetzt wird.“ Im Auftrag des Amtsgerichts recherchiert die Betreuungsstelle dann in der Verwandtschaft und Bekanntschaft des Betroffenen und schlägt eine Lösung vor.
Bei den Vollmachten wird laut Scherer zwischen einer normalen, einer beglaubigten und einer notariellen unterschieden. Letztere wird empfohlen, wenn Immobilieneigentum vorhanden ist. Bei der kostengünstigeren beglaubigten Vollmacht hilft die Betreuungsstelle im Landratsamt Rosenheim weiter. Scherers Fazit: „Wenn ich für eine Vollmacht eine Person meines Vertrauens habe, dann bin ich in Verbindung mit einer Patientenverfügung in 99,9 Prozent aller Fälle abgesichert.“
Thomas Waldvogel, der Beauftragte des Landkreises Rosenheim für die Belange älterer Menschen, warb im Anschluss bei den Seniorenbeauftragten dafür, Stefan Scherer für Vorträge einzuladen. Zudem schlug Waldvogel vor, zum Thema „Enkeltrickbetrug“ die Fachleute der Polizei sowie zum Thema „Wohnraumanpassung bei Menschen mit Demenz“ Brigitte Neumaier von der Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim in die Gemeinden zu holen.
Abschließend stellte Thomas Waldvogel den Landesseniorenrat vor. Den gibt es in Bayern erst seit gut einem Monat. Zu seinen Aufgaben gehört, die knapp drei Millionen Menschen über 65 Jahren politisch zu vertreten.
Aus dem Landkreis Rosenheim wurden drei Personen in den Landesseniorenrat entsandt. Dies sind die Seniorenbeauftragten Irmgard Wagner aus Riedering, Philipp Ramming aus Aschau sowie der Beauftragte des Landkreises, Thomas Waldvogel.