Soforthilfe für Hochwasseropfer

von Redaktion

Landratsamt rät für schnelle Auszahlung zum Online-Formular

Rosenheim – Wegen der schweren Hochwasser-Schäden im Freistaat hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Programm beschlossen (wir berichteten). Privathaushalte im Landkreis Rosenheim können sich dafür an das örtliche Landratsamt wenden. Für unbrauchbaren Hausrat können Privathaushalte bis zu 5000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Versicherbarkeit bedeutet, dass Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde. Der Antrag auf Soforthilfe wird beim Landratsamt Rosenheim eingereicht. Für Unternehmen ist die Bezirksregierung von Oberbayern zuständig. Landwirtschaftliche Betriebe wenden sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim.

Die Antragsformulare für Bürgerinnen und Bürger sind online auf www.landkreis-rosenheim.de/hochwasserhilfe zu erreichen. Die Behörde empfiehlt dringend, das Formular online auszufüllen und abzuschicken. So kann eine zügige Auszahlung der Soforthilfe am besten umgesetzt werden. Alternativ steht das Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Der ausgefüllte Antrag kann per Post (Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim) oder per E-Mail (hochwasserhilfe@lra-rosenheim.de) eingereicht werden. Stichtag ist der 30. September. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt, teilt das Landratsamt mit. Für Rückfragen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist unter der Rufnummer 08031/3925555 zu erreichen und von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr besetzt, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

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