Rechtswidrig, aber wirksam?

von Redaktion

Laut eines juristischen Gutachtens sind die anhaltenden Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich teilweise rechtswidrig. Nichtsdestotrotz sprechen die Aufgriffe der Bundespolizeiinspektionen Freilassing und Rosenheim eine deutliche Sprache. Gleichzeitig nimmt die Skrupellosigkeit der Schleuser zu.

Freilassing/Rosenheim – Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, wurde ein Rechtsgutachten vom EU-Abgeordneten Erik Marquardt (Grüne) in Auftrag gegeben. Dort heißt es, dass die Grenzkontrollen zu Österreich „eindeutig gegen EU-Recht“ verstoßen. Obwohl das Schengen-Abkommen grundsätzlich die Abschaffung von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums vorsieht, erlaubt es Mitgliedsstaaten, temporäre Kontrollen aus Sicherheits- oder Migrationsgründen einzuführen. Dabei werden Gründe wie die Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung, die Verhinderung illegaler Migration oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung genannt.

Grenzkontrollen
sind als letztes
Mittel gestattet

Der Schengener Grenz-Kodex gestattet somit in Gefahrenlagen Binnengrenzkontrollen über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Bei außergewöhnlichen Umständen können sie auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Diese Kontrollen sollen jedoch das letzte Mittel sein. Das Gutachten sieht beide Kriterien jedoch nicht erfüllt.

Schon seit Herbst 2015, also über acht Jahre, dauern die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze an. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat diese kürzlich erneut verlängert, bis November. „Die Binnengrenzkontrollen sind leider immer noch unverzichtbar und alternativlos“, erklärt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zustimmend. Das Rechtsgutachten hingegen argumentiert, dass die Bundesregierung sich auf abstrakte Risikolagen beruft statt auf eine echte Gefahr. Die Kontrollen erscheinen unverhältnismäßig und dienen lediglich dazu, eine gesellschaftspolitisch motivierte Symbolwirkung zu erzielen.

Die Juristen kritisieren auch einige der Zwecke, mit denen die Grenzkontrollen begründet werden, und zweifeln an ihrer Effektivität zur Terrorabwehr. Sie sehen die Dauer der Kontrollen als problematisch an, da es keine neue Bedrohung gegeben habe, die eine Verlängerung rechtfertigen würde. Zudem würden mildere Maßnahmen wie die Schleierfahndung von der Regierung abgelehnt.

Polizeistatistik zeigt
Anstieg der Aufgriffe
von illegalen Einreisen

Nichtsdestotrotz sprechen die Aufgriffe an den Grenzen eine klare Sprache. Das OVB-Gebiet decken die Bundespolizeiinspektionen Rosenheim und Freilassing ab. Die Inspektion Rosenheim verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 4800 unerlaubt eingereiste Personen. Das ist ein Anstieg um 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Bei der Inspektion in Freilassing, die für die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und Mühldorf zuständig ist, sind die Zahlen noch dramatischer. Hier wurden 2023 insgesamt 11093 unerlaubt Eingereiste festgestellt. Damit ist die Zahl das zweite Jahr in Folge mehr als doppelt so hoch wie im Vergleichsjahr 2021, wo es noch 5324 Fälle waren. Besonders gefordert waren die Beamten des Bundespolizeireviers Mühldorf am Inn. Hier haben sich die Feststellungszahlen unerlaubt eingereister Personen im Vergleich zum Jahr 2022 fast verdreifacht (1759 Fälle in 2023; 637 Fälle in 2022; 480 Fälle in 2021).

Die Effektivität der Grenzkontrollen bewertet ein Sprecher der Bundespolizeidirektion München auf Anfrage folgendermaßen: „Mit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen erhöhte die Bundespolizei seit dem Jahr 2015 unter anderem den Personalansatz an der betroffenen Landgrenze zu Österreich, was zu einer höheren Kontrolldichte führt.“ Die Folge sei ein verändertes, abwartendes Verhalten von Migranten und Schleusern. „Neben der Festnahme von Schleusern und der Zerschlagung von Schleuserorganisationen stellt auch die Verunsicherung der Täter
(-Gruppierungen) durch die Grenzkontrollen einen spürbaren polizeilichen Erfolg dar, denn hierdurch begeben sich beispielsweise weniger Menschen in die Abhängigkeit von Schleusern.“

Bundespolizei
dementiert Vorwurf
von „Push-Backs“

Darüber hinaus weist die Bundespolizei Personen zurück, die die erforderlichen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, wobei der Sprecher den Vorwurf möglicher Push-Back-Praktiken – die Juristen des Gutachtens befürchten – entschieden dementiert. „Personen, die von der Bundespolizei zurückgewiesen beziehungsweise zurückgeschoben werden, werden von der Bundespolizei zu diesem Zweck schriftlich und in einer für sie verständlichen Sprache sowie unter Aushändigung eines entsprechenden Formulars hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel belehrt.“

Hinweise zu möglichem Fehlverhalten würden ernst genommen und geprüft. Zudem sei das Verwaltungshandeln der Bundespolizeiinspektionen an der Grenze Gegenstand regelmäßiger Dienst- und Fachaufsicht der Bundespolizeidirektion München. „Im Übrigen unterliegen verwaltungsrechtliche Entscheidungen der Bundespolizei jederzeit der unabhängigen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung.“

Die Grenzkontrollen brächten zudem weitere positive Nebeneffekte mit sich. Die Bundespolizei registriere „umfangreiche Feststellungen im Bereich von Waffen- und Betäubungsmitteldelikten, Kfz-Sachwertedelikten sowie anderen Eigentumsdelikten, bis hin zu Festnahmen von Personen, die aufgrund von Haftbefehlen gesucht werden“, so der Sprecher weiter.

Schleuser häufig rücksichtsloser und auch gewaltbereit

160 mutmaßliche Schleuser wurden im Jahr 2023 von der Bundespolizeiinspektion Rosenheim gefasst, bei der Freilassinger Bundespolizeiinspektion waren es 469. Besonders auffällig ist, dass die Schleuser aus Profitgier immer mehr Menschen unter lebensgefährlichen, unmenschlichen oder erniedrigenden Umständen transportieren. Trauriger Höhepunkt war im vergangenen Jahr der schwere Unfall auf der A94 mit sieben Toten und mehreren Schwerverletzten am 13. Oktober.

Skrupellosigkeit führt
zu hoher Eigen- und
Fremdgefährdung

Laut Bundespolizei werde durch diese Skrupellosigkeit „eine hohe Eigen- und Fremdgefährdung, insbesondere für die Geschleusten, Polizeibeamten sowie andere Verkehrsteilnehmer oder Passanten, in Kauf genommen. Darüber hinaus kommt es zu Feststellungen, bei denen die Fahrer der Schleuserfahrzeuge nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen.“ Die Folge: Die eingesetzten Polizeibeamten müssen sich immer auf verschiedene Szenarien einstellen und schnell auf Lageveränderungen reagieren. „Dabei steht die Eigensicherung unserer Einsatzkräfte immer an oberster Stelle. Ignoriert ein potenzielles Schleuserfahrzeug beispielsweise die Anhaltesignale der Polizei und versucht sich einer Kontrolle durch Flucht zu entziehen, wird umgehend Unterstützung durch andere Streifen angefordert.“

Kluger Schichtplan
soll Überstunden der
Beamten vermeiden

Hört sich im Ganzen nach sehr viel Arbeit für diejenigen an, die die Kontrollen durchführen. Überstunden scheinen sich dennoch in Grenzen zu halten. Unterstützt wird die Bundespolizeiinspektion Freilassing nämlich von wöchentlich wechselnden Einsatzkräften der Direktion Bundesbereitschaftspolizei aus ganz Deutschland.

„Für die Beamtinnen und Beamten des Regeldienstes der Dienststelle besteht ein Schichtplan, welcher grundsätzlich auf das jeweilige Monatsstunden-Soll ausgewiesen ist. Ziel ist hierbei, in der Regel keine Überstunden anfallen zu lassen“, heißt es von der Bundespolizeidirektion München abschließend.

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