Rosenheim – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am vergangenen Samstag verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. 50 Zöllner waren im Einsatz. Ziel war vor allem die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs. Das Hauptzollamt Rosenheim musste zehn Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Unterschreiten des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns sowie unzureichender Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse einleiten.