Urteilsbegründung im Fall Hanna liegt vor

Bundesgerichtshof kommt ins Spiel

Aschau/Traunstein – Knapp drei Monate nach dem Urteil im Hanna-Prozess, das am 19. März gefallen ist, liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, sie umfasst 289 Seiten. Dies teilte das Landgericht Traunstein am Mittwoch mit. Gegen das Urteil hatte der Anwalt von Sebastian T. bereits einen Tag spä

Freitag, 10. April 2026

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