Aschau/Traunstein – Knapp drei Monate nach dem Urteil im Hanna-Prozess, das am 19. März gefallen ist, liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, sie umfasst 289 Seiten. Dies teilte das Landgericht Traunstein am Mittwoch mit. Gegen das Urteil hatte der Anwalt von Sebastian T. bereits einen Tag später Revision eingelegt. Über diese entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sebastian T. war wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Nach Auffassung der Kammer hat der damals 20-Jährige, der wegen einer Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg vom Nachtclub „Eiskeller“ in Aschau aus sexuellen Motiven angegriffen und dann schwer verletzt in den Bärbach geworfen. Mit dem Urteil ging ein langer Indizienprozess zu Ende. Dieser endete nicht nur mit einem klaren Urteil, sondern auch mit deutlichen Worten an die Verteidigung. Richterin Aßbichler hatte Anwältin Regina Rick scharf kritisiert. Sie warf ihr vor, sie habe das Verfahren „auf die Straße“ getragen und sich „eines Organs der Rechtspflege unwürdig“ verhalten. Zudem rügte sie, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Laufe des Prozesses im Gericht aufgetaucht war. mw