Raubling – Deutschland, das Kiffer-Paradies. Diese Befürchtung hatten einige Kritiker, als das Cannabis-Gesetz zum 1. April in Kraft getreten ist. Doch von Kiff-Eskapaden ist bisher wenig bis gar nichts zu spüren. Das dürfte auch an strengen gesetzlichen Vorgaben liegen. Mit diesen haben auch die Cannabis-Social-Clubs, also die Anbauvereine, zu kämpfen. Seit dem 1. Juli können die Vereine Anträge für eine Anbaulizenz stellen.
Mitwirkungspflicht
als Herausforderung
Beim CSC Inntal-Raubling ist dieser Antrag allerdings noch nicht an die entsprechende Behörde gegangen, wie der Vereinsvorsitzende Florian Degenhart auf OVB-Anfrage erklärt. Das liege an den Anforderungen, die Bayern an die Vereine stellt. „Bis Ende der Woche wollen wir den Antrag einreichen“, sagt Degenhart. Im Vergleich zu anderen Bundesländern habe Bayern recht strenge Vorgaben, was die Lizenz angehe. „Besonders die Mitwirkungspflicht ist eine Herausforderung“, macht Degenhart deutlich. Ob der Antrag genehmigt wird oder nicht, entscheidet eine Kontrolleinheit beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen. Zur Mitwirkungspflicht heißt es vonseiten des LGL, dass ein „Mitwirkungskonzept“ dem Antrag beizufügen ist. In diesem Konzept muss darauf eingegangen werden, „in welchem zeitlichen Umfang die Mitglieder am Cannabisanbau mitwirken und wie die Mitwirkung sichergestellt sowie dokumentiert wird.“ „Demnach müssten wir 500 Vereinsmitglieder in den Sicherheitsbereich lassen“, sagt Degenhart. Schließlich müsse jeder am Anbau beteiligt sein. „Das ist gar nicht so einfach.“ Denn auch Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Bevor es nämlich an die Mitglieder ausgegeben werden darf, muss das Cannabis an ein Labor geschickt werden, welches es genaustens unter die Lupe nimmt. Verunreinigungen wären hier verheerend. Aber nicht nur die konkrete Umsetzung der Mitwirkung stellt den Cannabis-Club vor eine Herausforderung. „Was macht man denn, wenn ein Mitglied keine Zeit hat, um beim Anbau mitzuhelfen?“, fragt sich der Vorsitzende. „Müssen wir ihn dann aus dem Verein werfen?“
Inzwischen hat der Raublinger Verein rund 300 Mitglieder. Insgesamt dürfen 500 Personen beitreten. Dieses Limit zu erreichen, dürfte nun aber noch schwieriger werden. Denn zum 1. Juli ist auch ein Werbeverbot für die Vereine in Kraft getreten. Der CSC Inntal-Raubling musste daher seine Internetseite stark umstrukturieren, wie Degenhart erklärt.
Werbeverbot
hinterlässt Fragen
„Es wird Konsumenten sehr schwer gemacht, sich über einen Club zu informieren.“ Auch hier bleiben viele offene Fragen. „Ist es schon Werbung, wenn ich meinen Club vorstelle und sage, was wir vorhaben? Oder ist es erst Werbung, wenn ich sage ‚Komm in den Club, wir haben das beste Cannabis‘?“ Was für ihn auch wenig verständlich ist: Samen und Stecklinge sind vom Werbeverbot ausgenommen. „Diese könnte ich also groß anpreisen.“
Um endlich Cannabis an die Vereinsmitglieder abgeben zu können, wird es also noch lange dauern. „Ich rechne damit, dass es kaum ein Verein schaffen wird, vor 2025 Cannabis an seine Mitglieder auszugeben“, sagt Degenhart. Patricia Huber